Kommentar zum Kölner StadtratDienstwagen sind kein Gewohnheitsrecht

Lesezeit 1 Minute
Neuer Inhalt (1)

Der Kölner Stadtrat

  • Nach der Kommunalwahl sind die Fraktionen von SPD und CDU geschrumpft – beiden Fraktionsspitzen steht nun rechtlich kein Dienstwagen mehr zu.
  • Nur die Grünen hätten Anrecht darauf, sind den Wagen aber skeptisch gegenübergestellt.
  • Per se Luxus sind die Dienstwagen nicht, aber eben auch kein Gewohnheitsrecht. Ein Kommentar.

Der Stadtrat beharrt gerne darauf, dass seine Beschlüsse von der Verwaltung auch umgesetzt werden. In eigener Sache geben sich die Ratsmitglieder gerade nicht ganz so prinzipientreu. Dabei ist der Anspruch auf Dienstwagen für die Ratsfraktionen genau geregelt – und zwar vom Rat selbst:

Werden weniger als 25 Mitglieder einer Partei in den Stadtrat gewählt, wie jetzt bei CDU und SPD geschehen, muss selbst der Fraktionschef mit dem Privatauto, der Bahn oder gar dem Rad zu Terminen fahren. Ein städtischer Dienstwagen samt Fahrer steht nach geltender Beschlusslage nur noch den Grünen zur Verfügung – sie kommen mit 26 Ratsmitgliedern knapp über die Grenze. Allerdings finden gerade die Grünen Dienstwagen eher nicht so wichtig. CDU und SPD dagegen tun sich dem Anschein nach schwerer, von liebgewonnenen Gewohnheiten Abschied zu nehmen.

Nun hat der Chef einer großen Ratsfraktion mehr als einen Fulltime-Job, unzählige Termine in den Abendstunden inklusive. Und natürlich lässt es sich auf dem Rücksitz besser arbeiten als in der KVB oder am Steuer des eigenen Wagens. Ein Dienstwagen samt Chauffeur ist also nicht per se Luxus. Aber er ist teuer, und deswegen gibt es Regeln für die Nutzung. Ein Gewohnheitsrecht gibt es dagegen nicht.  

KStA abonnieren