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Kommentar zur VideoüberwachungKameras in Köln können gewinnbringend für alle sein

Lesezeit 2 Minuten
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Der Hauptbahnhof vom Breslauer Platz aus gesehen

Köln – Zählt das ganz persönliche Wohlbefinden auch dann mehr, wenn es der Allgemeinheit möglicherweise schadet? Eine Frage, die sich ganz aktuell immer dann stellt, wenn es um Maskenverweigerer geht oder um Impfgegner. Das Dilemma ist aber nicht neu. Die Gegner der Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen bekämpfen die Kameras seit vielen Jahren (hier lesen Sie mehr). Dabei hat sich die flächendeckende Beobachtung von Problemzonen in deutschen Innenstädten erst spät durchgesetzt – andere Länder waren da weit voraus.

Im traditionell eher liberalen Köln gaben erst die Krawalle in der Silvesternacht 2015/16 (hier lesen Sie mehr) den Ausschlag für eine weitgehende Überwachung der aus Polizeisicht problematischen Innenstadtzonen. Manche der Opfer jener Nacht wären mutmaßlich froh gewesen, wenn es schon damals brauchbare Kamerabilder gegeben hätte.

Die Strafverfolgung der Silvestertäter geriet auch deswegen zum Fiasko, weil schlicht die Beweisbilder fehlten. Nun dürfen die Silvesterereignisse nicht der Maßstab für den normalen Alltag rund um den Bahnhof oder auf den anderen Straßen und Plätzen sein, die die Polizei überwacht. Und doch ist jede mit Hilfe von Kameras aufgeklärte Straftat eine Erleichterung für das Opfer – und jede Straftat, die gerade wegen der Existenz der Kameras nicht begangen wird, ein Gewinn für die Gesellschaft.

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Möglicherweise hat ja gerade die unübersehbare Gegenwart der Kameramasten dafür gesorgt, dass die Kriminalität auf dem Breslauer Platz deutlich zurückgegangen ist. Genauso möglich wäre dann aber auch ein erneuter Anstieg der Zahlen nach Abbau der Anlagen. Das Verwaltungsgericht hat sich das aktuelle Urteil sicher nicht leicht gemacht, weitere Verfahren zu Kölner Straßen und Plätzen laufen. Hier ist äußerste Sorgfalt gefragt, gerade weil es um grundsätzliche Fragen geht. Denn eines ist klar: Auch an erwiesenen Brennpunkten darf es Überwachung nur auf glasklarer juristischer Grundlage geben.

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