Kurioser „Jobwechsel“Drogendealerin will jetzt lieber 1. FC Köln-Torten verkaufen

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Torten im Design des 1. FC Köln will die Angeklagte in Zukunft backen.

Köln – Als Monika R. (43, Name geändert) der Richterin von ihren Zukunftsplänen berichtet, leuchten ihre Augen. Sie wolle eine Ausbildung im Bereich Patisserie machen und Torten auf Wunsch backen, etwa im Design des 1. FC Köln. Es wäre ein krasser Gegensatz zu dem, was die Staatsanwaltschaft der 43-Jährigen vorwirft; Drogenhandel mit Waffen, auf den mindestens fünf Jahre Gefängnis stehen. 

Köln: Vom Kindergarten zu Drogen 

Viele Jobrichtungen hat die Angeklagte in ihrem Leben bereits ausprobiert. Sie besuchte die Wirtschaftsschule, machte ein Praktikum im Kindergarten, arbeitete für einen Hausmeisterservice, für die Post und im Callcenter. Eine Ausbildung zur biologisch technischen Assistentin hatte sie abgebrochen, zuletzt unter anderem als Hundesitterin gejobbt. „Sie machte, was so anstand, womit man Geld verdienen kann“, sagte ihr Verteidiger Ingo Thiée. 

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Womit Monika R., die bereits vorbestraft ist und im Gefängnis saß, ebenfalls Geld verdienen wollte, das war laut Anklage der Staatsanwaltschaft der Handel mit Marihuana und Ecstasy. „Ich benötige 1000 von den bunten“, soll eine Bekannte der Angeklagten per WhatsApp geschrieben haben, woraufhin diese für die „grünen Heisenbergs“ 2800 Euro verlangt haben soll. Der Deal kam nicht zustande, da soll die Dealerin mit dem Preis um 1000 Euro runtergegangen sein. 

Köln: Angeklagter drohen fünf Jahre Gefängnis 

Noch schwerwiegender ist der Vorwurf, dass Polizisten bei einer Razzia in einer Mülheimer Einzimmerwohnung, die die Kölnerin nur für den Drogenhandel angemietet haben soll, nicht nur Cannabis und Kokain fanden, sondern auch einen Teleskopschlagstock, „der griffbereit auf der Fensterbank lag.“ Auch wurde ein feststehendes Messer sichergestellt und Schlagringe. Auf dem Dampffilter der Dunstabzugshaube lagen außerdem 300 Euro mutmaßliches Drogengeld. 

„Wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt handelt und dabei eine Schusswaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft“, heißt es im Paragraf 30a des Betäubungsmittelgesetzes. 

Anwalt sieht Existenz der Täterin gefährdet 

„Das würde die Existenz meiner Mandantin zerstören“, sagte Anwalt Thiée. Die Gegenstände könnten ja auch Bekannten der Angeklagten gehört haben. Die Staatsanwältin sah jedoch keinen Anlass, von dem Strafmaß abzuweichen. 

Ein sogenannter Deal kam in einem von Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigung geführten Rechtsgespräch daher nicht zustande. Eine Option wäre, wie in der Vergangenheit, der offene Vollzug. Das hieße dann etwa: Tagsüber Torten backen und nachts zum Schlafen in die JVA. Der Prozess wird fortgesetzt.

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