LebensgefahrFahrradfahrer verfolgt Ford auf A4 in Köln und ruft die Polizei

Lesezeit 2 Minuten
Polizeiwagen (1)

Symbolfoto

Um der Polizei ein verdächtiges Fahrzeug zu melden, hat sich ein Fahrradfahrer mit einer kühnen Aktion in Lebensgefahr gebracht. Er verfolgte ein Auto über mehrere Kilometer auf der Autobahn. Am Freitag führte der Vorfall zu einem Prozess vor dem Kölner Amtsgericht.

Mit kaputten Reifen auf die Kölner Autobahn gefahren

Vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr warf die Staatsanwaltschaft einem arbeitslosen Kölner (62) vor. Der war mit seinem Ford über eine Verkehrsinsel gebrettert und war dann am Bonner Verteiler mit zwei kaputten Reifen auf die A4 in Fahrtrichtung Aachen aufgefahren.

Der Radfahrer hatte zuvor beobachtet, wie der Autofahrer mit etwa 30 km/h in Richtung Autobahnauffahrt unterwegs war und fuhr hinterher. Während der Verfolgung setzte der Zeuge einen Notruf bei der Polizei ab. Die Beamten stoppten den Autofahrer an der Ausfahrt Klettenberg.

Alles zum Thema Ford

Kölner Polizei ging zunächst von zwei Einsätzen aus

„Wir gingen erst von zwei Einsätzen aus: Radfahrer auf der Autobahn und Autofahrer mit beschädigtem Fahrzeug“, erklärte ein Polizeibeamter beim Prozess im Zeugenstand. Ob den Radfahrer nun auch eine Strafe erwartet, wurde im aktuellen Verfahren nicht erörtert.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Fordfahrer habe sich beim Aussteigen an seinem Auto festhalten müssen, er habe nach Alkohol gerochen und glasige Augen gehabt. Gegen einen Atemalkoholtest wehrte der 62-Jährige sich, er wurde aggressiv. „Ich hatte Angst, dass der uns auf die Fahrbahn rennt“, so eine Beamtin.

Kölner Richter setzt Geldstrafe und Führerscheinentzug fest

Die Beamten nahmen den renitenten Mann zwecks Eigensicherung und zur Entnahme einer Blutprobe mit auf die Wache. Ein Arzt stellte einen Wert von 1,5 Promille fest. „Ich war auf einer Party und habe 15 Bier getrunken“, hatte der Angeklagte erklärt. Es tue ihm leid.

Der Richter verhängte eine Geldstrafe von 1200 Euro, der Führerschein, der seit dem Vorfall im vergangenen September gesperrt ist, soll noch weitere drei Monate eingezogen bleiben. In einem Strafbefehl hatte das Gericht zunächst 1800 Euro verhängt, dagegen hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger Claus Eßer Einspruch eingelegt. 

KStA abonnieren