Köln-WiddersdorfErmittlungen nach Ruhestörung bei Gartenparty weiten sich aus

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Das neue Villen-Viertel von Widdersdorf war Schauplatz des Einsatzes.

  • Eine Gartenparty hatte vor wenigen Wochen in Köln-Widdersdorf zu einem Großeinsatz geführt.
  • Die Justiz geht nun offenbar mit extrem großem Aufwand bei den Ermittlungen vor.

Köln – Es war eine einfache Ruhestörung, die vor wenigen Wochen zu einem Großeinsatz von Polizei und Ordnungsamt in Widdersdorf geführt hatte. Dort hatte ein Manager (44) mit 20 Gästen eine Grillparty veranstaltet. Wie der „Express“ berichtet, geht die Justiz nun mit extrem großen Aufwand vor, um zu ermitteln.

Die Bonner Polizei hat die Ermittlungen übernommen und inzwischen 32 Zeugen in der Sache vernommen. Unter den vernommenen Personen sind allerdings auch sechs Partygäste, die sich fragen, was diese Ermittlungen sollen.

Wie Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn dem „Express“ bestätigte, habe diese Ruhestörung inzwischen eine Aufmerksamkeit auch im Hinblick auf den Ermittlungsaufwand erhalten, die sie nicht verdiene. Dennoch sei die Justiz gezwungen, die Ermittlungen fortzuführen.

Strafanzeige gegen Polizeibeamte

Grund sei die Strafanzeige eines ZDF-Redakteurs gegen die Polizeibeamten. Er habe sie wegen Körperverletzung im Amt und Verfolgung Unschuldiger angezeigt. Gegen den Redakteur werde nach wie vor wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ermittelt.

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Gegen die Ehefrau des Gastgebers werde wegen Beleidigung ermittelt, so Oberstaatsanwalt Willuhn. Obwohl der Gastgeber von der Polizei als Rädelsführer und extrem aggressiv bezeichnet wurde, wird nicht gegen ihn ermittelt. „Ich habe bis heute nicht einmal das vom Ordnungsamt angekündigte Knöllchen über 55 Euro erhalten“, erklärte er dem „Express“.

Das LKA ermittelt in der Sache

Das Handy eines weiteren Partygastes wird inzwischen beim LKA Düsseldorf ausgewertet. Der Grund dafür: Auch dieser Gast hatte Teile des massiven Polizeieinsatzes gefilmt, wollte aber das beschlagnahmte Handy nicht entsperren.

Nun müssen LKA-Beamte das Handy knacken, um zu prüfen, ob der Mann gegen Paragraf 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) verstoßen haben könnte. (red)

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