Zugeparkte VeedelAnwohnerparken sorgt für Domino-Effekt auf Kölner Straßen

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Auch in der Ägidienbergerstraße soll Anwohnerparken eingeführt werden.

Auch in der Ägidienbergerstraße soll Anwohnerparken eingeführt werden.

Lindenthal/Klettenberg/Sülz – Es gibt Dinge, die sind nicht nur die Lösung eines Problems, sondern zugleich auch die Ursache eines neuen – wie beispielsweise das Einrichten von Bewohnerparkgebieten. Anwohner können für 30 Euro einen Parkausweis erwerben und dann dort parken.

Besucher müssen in diesem Bereich einen Parkschein ziehen. Die kostenpflichtigen Parkplätze halten ortsfremde Dauerparker davon ab, ihr Auto dort abzustellen. Das hilft zugleich den Anwohnern, einen Stellplatz zu finden.

Weil parkplatzsuchende Pendler und Besucher auf der Flucht vor den Parkscheinautomaten aber gerne in die Bereiche jenseits der Gebietsgrenzen ausweichen, belastet das die dortigen Anwohner. Und so wünschen sie sich dann ebenfalls, dass die Verwaltung an den Straßen, an denen sie zu Hause sind, Bewohnerparken einrichtet.

Problem verlagert sich auf die südliche Seite der Luxemburger Straße

Aus diesem Grund hat die Bezirksvertretung Lindenthal nun beschlossen, dass die Verwaltung in Erwägung ziehen soll, auch das Gebiet zwischen Luxemburger Straße, Klettenberggürtel, Rhöndorfer Straße und Weißhausstraße als Anwohnerparkgebiet auszuweisen. Dazu soll sie das Verkehrsaufkommen erheben, auf der Grundlage der Ergebnisse ein Parkraumkonzept erheben und es dem Stadtteilparlament vorstellen.

Gerade erst hat die Stadtverwaltung den Bereich Zülpicher Straße, Sülzburgstraße, Luxemburger Straße und Sülzgürtel als Bewohnerparkgebiet Sülz-Nord II ausgewiesen. Ende Oktober 2018 hatte sie bereits für den Bereich zwischen Zülpicher Straße, Universitätsstraße, Luxemburger Straße und Sülzburgstraße das Parkgebiet Sülz-Nord I eingerichtet. Das hatte nun dazu geführt, dass sich eine Anwohnerin des daran angrenzenden Gebiets südlich der Luxemburger Straße mit einer Eingabe an das Stadtteilparlament gewandt hatte.

Problem nur verschoben

„Ich bin grundsätzlich sehr für das Anwohnerparken“, hatte die Bürgerin aus der Ägidienbergerstraße den Bezirksvertretern geschrieben, „aber die beschlossene Insellösung kann ich nicht nachvollziehen. Man kann ein Problem nicht lösen, indem man es nur verschiebt.“ Auch in dem Bereich südlich der Luxemburger Straße sei die Parksituation schon lange angespannt, 30 Parkplätze in der Leyboldstraße seien unlängst für ein Fitnesscenter an der Luxemburger Straße blockiert worden.

Andere Stellplätze würden ebenfalls in erheblichem Umfang von Nichtanwohnern genutzt. Die Einrichtung der Anwohnerparkzonen in den Nachbargebieten von Sülz-Nord führe nun zu einer weiteren Verschlechterung.

Aufgrund des beschriebenen Domino-Effekts sind im Stadtbezirk Lindenthal noch einige weitere Bewohnerparkgebiete in Planung. So haben die Bezirksvertreter auch aufgrund einer Bürgereingabe bereits bei der Verwaltung in Auftrag gegeben, dass sie im Bereich Lindenthal auch im Bereich Zülpicher Straße Straße, Lindenthalgürtel, Gleueler Straße und Mommsenstraße das Verkehrsaufkommen erheben und auf der Basis der Ergebnisse ein solches Parkkonzept erarbeiten soll.

Zwischen dem bestehenden Bewohnerparkgebiet Lindenthal-Nord und dem Bewohnerparkgebiet in Ehrenfeld, das voraussichtlich in den nächsten Monaten eingerichtet wird, soll ein weiteres Gebiet mit dem Namen Lindenthal-Nord III (Piusstraße) entstehen. In Braunsfeld warten die Anwohner des Pauliplatzes ebenfalls bereits seit einiger Zeit darauf, dass die Verwaltung ihr Versprechen wahr macht und dort ein Bewohnerparkgebiet einrichtet.

Der Ausweis mit dem roten Punkt

Einen Bewohnerparkausweis erhält, wer mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einer der Straßen gemeldet ist, in denen das Bewohnerparken eingerichtet wurde, und über keinen privaten Stellplatz verfügt.

Den Ausweis mit dem roten Punkt erhalten Anwohner grundsätzlich für ein auf sie zugelassenes Fahrzeug. Mit dem Ausweis können sie auf den Bewohnerparkplätzen auch an Parkscheinautomaten, die mit einem roten Punkt für das entsprechende Gebiet gekennzeichnet sind, kostenlos parken. Dabei müssen sie die für andere Verkehrsteilnehmer geltende Höchstparkdauer nicht beachten.

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