MedikamenteGeschlossene Apotheken in Köln versorgen weiter Pflegeheime

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Heilig-Geist-Apotheke (1)

Die Heilig-Geist-Apotheke in Köln-Longerich ist von den Behörden geschlossen worden. 

Köln – Die von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann angeordnete Schließung von drei Apotheken im Zusammenhang mit dem Ermittlungen um vergiftete Glukoselösungen hat Folgen. Nach Auskunft des NRW-Ministeriums versorgten die Apotheken bislang auch Pflegeheime mit Medikamenten. Die Mitarbeiter des städtischen Gesundheitsamtes sind daher hinter den Kulissen damit beschäftigt, einen Versorgungsnotstand zu verhindern. Für viele der in Heimen lebenden Menschen sind die Medikamente, die sie täglich einnehmen müssen, lebenswichtig.

Ein Problem besteht darin, dass zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim ein sogenannter Versorgungsvertrag zu schließen ist, der zudem behördlich genehmigt sein muss. Eine Apotheke, die nun als Ersatz einspringen würde, verfügte aber nicht über einen solchen Vertrag. Welcher Bewohner eines Heims welches Medikament in welcher Dosierung erhält, ist im Computersystem der geschlossenen Apotheken gespeichert. Diese Daten müssten nun an die Ersatz-Apotheke weitergegeben werden. Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung muss allerdings jeder Bewohner zuerst seine Einwilligung geben.

Engmaschige Kontrolle der Behörden

Um die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen, ist es daher laut Gesundheitsministerium im Einzelfall möglich, dass die geschlossenen Apotheken die Heimbewohner weiter versorgen dürfen. „Die dafür vorgesehenen Medikamente werden dabei von einem externen Unternehmen geliefert und in den betroffenen Apotheken lediglich umverpackt“, sagte ein Sprecher dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Das Vorgehen werde im aktuellen Fall durch das Vier-Augen-Prinzip, umfassende Dokumentationspflichten und engmaschige behördliche Stichproben kontrolliert.

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„Da jede Apotheke einmal im Jahr einmal im Monat außerhalb der regulären Öffnungszeiten einen Notdienst übernimmt, muss auch dafür ein Ersatz gefunden werden“, sagte ein Sprecher des Apothekerverbandes auf Anfrage. Es habe zudem bereits Anrufe älterer und gehbehinderter Menschen gegeben, die wissen wollten, wo sie jetzt ihre Medikamente herbekommen können.

Der finanzielle Schaden, der dem Inhaber der geschlossenen Apotheken entsteht, muss laut des NRW-Gesundheitsministeriums der Apotheker selbst tragen. Die Summe kann eventuell von einer Betriebsausfallversicherung ausgeglichen werden.

Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer teilte am Freitag mit, dass der Sachstand der Ermittlungen unverändert sei. Die Polizei geht bislang davon aus, dass die Verunreinigung des Glukosepulvers in der Apotheke stattgefunden hat – wie es dazu kommen konnte, ist aber noch nicht geklärt.

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