Mehr als 100 VerfahrenWie Kölner Richter über besondere Corona-Regeln urteilen

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Köln – Mehr als 100 Verfahren, die mit den Einschränkungen in der Corona-Krise zu tun haben, sind bisher beim Verwaltungsgericht Köln eingegangen, darunter zahlreiche Eilanträge. Über viele habe das Gericht bereits entschieden, teilte Pressesprecher Michael Ott auf Anfrage mit; etliche Verfahren aber seien anhängig. Einen „Trend“ bei den Entscheidungen kann Ott nicht ausmachen, zu unterschiedlich seien die Einzelfälle.

Das Verwaltungsgericht hat darüber zu urteilen, ob Maßnahmen, die die Behörden in Köln, Bonn, Leverkusen und den umliegenden Landkreisen ergreifen, um die Corona-Schutzverordnung NRW umzusetzen, rechtens sind. Über Einwände gegen die Verordnung selber befindet das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Schließung von Spielhallen rechtmäßig

Der Strauß der Themen ist laut Ott „bunt“. Im März zum Beispiel entschied das Gericht, dass die Schließung von Spielhallen rechtmäßig sei. Damit lehnte es Eilanträge mehrerer Betreiber dagegen ab, dass unter anderem Köln und Leverkusen angeordnet hatten, Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros dichtzumachen. Im April urteilte das Gericht, die NRW-Soforthilfe könne nicht vorläufig gewährt werden, wenn der Antragsteller weiter seiner Tätigkeit nachgeht und die Gefährdung seiner beruflichen Existenz nicht glaubhaft macht. Ein Elektrohandwerker hatte geklagt, weil die Bezirksregierung Köln seinen Antrag auf Gewährung von 9000 Euro abgelehnt hatte.

In einem anderen Fall hatte eine Solo-Selbstständige die Beihilfe mit der Begründung beantragt hatte, sie müsse die Miete für ihre Privatwohnung und ihre Krankenversicherungsbeiträge zahlen und sonstige Kosten des Lebensunterhalts decken. Die Ablehnung ihres Antrags sei korrekt, entschied das Gericht am 8. Mai, denn die Soforthilfe sei ausschließlich für betriebliche Aufwendungen bestimmt. Einige Tage später setzte das Land jedoch fest, dass Selbstständige, die ihren Antrag im März oder April gestellt haben, einmalig 2000 der 9000 Euro nutzen können, um ihre private Existenz zu sichern.

Politische Aktion im Inneren Grüngürtel abgelehnt

Einige der Beschlüsse des Verwaltungsgerichts betreffen den Konflikt zwischen Infektionsschutz und Versammlungsfreiheit. So lehnte es einen Antrag ab, zu Ostern eine politische Aktion im Inneren Grüngürtel zu veranstalten. Dagegen verpflichtete es am 24. April die Stadt Köln, eine Ausnahmegenehmigung für eine Klimaschutz-Demo der Gruppe „Parents for Future“ mit Lastenrädern zu erteilen. Dagegen stützte es knapp eine Woche darauf die Entscheidung der Stadtverwaltung, einen Aufzug zum 1. Mai zu untersagen.

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Wiederum eine Woche später fasste es den Eilbeschluss, eine Versammlung auf dem Neumarkt anlässlich des Kriegsendes am 8. Mai dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Teilnehmer sich mit Name, Anschrift und Telefonnummer in eine Liste eintragen. Die Erfassung solcher Daten verstoße gegen das Recht auf anonyme Teilnahme an einer Versammlung; ohnehin sei die Richtigkeit der Eintragungen in die Liste nicht garantiert.

Ein Beispiel dafür, dass sich eine richterliche Entscheidung erübrigt hat, ist die Lockerung der Hotelschließungen, die die Dorint-Gruppe vor dem Verwaltungsgerichts forderte. Daraufhin rückte die Stadt Ende März von ihrer strengen Verfügung ab und gestattete, dass Hotels für Geschäftsreisende öffnen durften. Inzwischen dürfen alle Hotels auch wieder touristische Gäste beherbergen.

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