MissbrauchStaatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafe für Kölner Kinderfotografen

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Der beschuldigte Kinderfotograf mit Verteidigerin Denise Gerull beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Köln – Ein weltweit erfolgreicher Kinderfotograf aus Köln soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für zehneinhalb Jahre ins Gefängnis. Der 54-Jährige habe sich in acht Fällen des sexuellen Missbrauchs strafbar gemacht, so argumentierte die Anklagebehörde am Mittwoch im Landgericht in den nicht-öffentlichen Plädoyers. Die Verteidigung des Angeklagten forderte hingegen einen Freispruch. 

Köln: Urteil für kommenden Mittwoch vorgesehen

Ein Urteil in dem Prozess will der Vorsitzende Richter Peter Sommer am kommenden Mittwoch im Landgericht sprechen. Dem Kinderfotografen wird laut Anklageschrift vorgeworfen, sechs Jungen im Alter zwischen sieben und 13 Jahren, die für ihn als Fotomodell tätig waren, missbraucht zu haben. Auch bei Urlaubsreisen, etwa in Hotelanlagen auf den Malediven oder Gran Canaria.

Verteidiger Prof. Ulrich Sommer hatte bei früheren Verhandlungstagen gesagt, er halte alle bisherigen Aussagen der mutmaßlichen Opfer  für nicht brauchbar. Sommer forderte ein psychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten, das belegen soll, dass die Männer beeinflusst worden seien. Etwa von ihren Müttern, teilweise ehemalige Lebenspartnerinnen des Angeklagten.

Verteidiger spricht von Vorverurteilung

Ausgangspunkt sei laut Sommer ein ehemaliger Ziehsohn des Fotografen gewesen, dem der Anwalt manipulative Züge unterstellte. Der Junge habe nach Konflikten die Trennung der Mutter vom Fotografen erreichen wollen und diesen als pädophil bezeichnet. Danach habe sich eine Dynamik entwickelt, die zu einem großen Zeitungsbericht und letztlich auch zur Anklage geführt habe.

Bereits beim Prozessauftakt im Mai hatte Anwalt Sommer davon gesprochen, dass sein Mandant, der bis heute in U-Haft sitzt, von der Polizei vorverurteilt wurde. Eine gesellschaftliche Ächtung sei gewollt gewesen. Für die Staatsanwaltschaft hat sich nach einer umfassenden Beweisaufnahme aber offenbar kein anderes Bild ergeben.

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