Modellprojekt der StadtMuezzins dürfen in Köln künftig zum Freitagsgebet rufen

Lesezeit 2 Minuten
Ditib-Moschee in Ehrenfeld

Die Ditib-Moschee in Köln-Ehrenfeld. Künftig könnte auch hier der Muezzin zum Freitagsgebet rufen.

Köln – In Köln dürfen die Muezzins an Moscheegemeinden künftig zum Freitagsgebet rufen. In einem zweijährigen Modellprojekt gestattet die Stadt Köln die Gebetsrufe.

Auf zwei Jahre befristetes Projekt

Laut der Stadt dürfen Moscheegemeinden, die dies wünschen, „auf Antrag und unter Auflagen“ künftig ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen. „Seit vielen Jahren ist der Islam, wie viele andere Religionen auch, ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft, so dass auch die Frage der Erlaubnis der Gebetsrufe an den Moscheen bundesweit immer wieder diskutiert wurde und wird“, heißt es dazu von Seiten der Stadt.

Zeiten und Lautstärke der Gebetsrufe mit Auflagen

Der Ruf zum Freitagsgebet nehme im Islam einen ähnlichen Stellenwert wie das Glockengeläut zum christlichen Gottesdienst ein. Jede Moscheegemeinde, die sich an dem Projekt beteiligen will, muss einen Antrag bei der Verwaltung stellen. Diese erteilt dann die formelle Zustimmung. Der Vertrag ist allerdings mit Auflagen verbunden: So dürfe der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 und 15 Uhr und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Wie laut der Ruf sein darf, wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.

Alles zum Thema Henriette Reker

Die umliegende Nachbarschaft muss außerdem von der Moscheegemeinde frühzeitig durch einen Flyer über den Gebetsruf informiert werden. Auch spezielle Ansprechpartner sollen genannt werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Reker begrüßt Erlaubnis als Zeichen für Religionsvielfalt

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker begrüßte das Modellprojekt ausdrücklich. Den berechtigten religiösen Interessen der vielen Musliminnen und Muslimen in Köln würde so Rechnung getragen werden. Die Stadt setze damit „ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion“ und gebe „ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit“ ab. 

Reker betonte außerdem, dass die Musliminnen und Muslime fester Bestandteil der Kölner Stadtgesellschaft seien. „Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage. Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird“, so die Oberbürgermeisterin.

Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit wird die Stadt gemeinsam mit den beteiligten Moscheegemeinden die Erfahrungen auswerten und über neue Regelungen entscheiden. (awe)

Anm. der Red.: In einer ursprünglichen Version hieß es, der Gebetsruf dürfe zwischen 12 und 15 Uhr für die Dauer von maximal zehn Minuten erfolgen. Die Stadt korrigierte diese Angabe am Donnerstagabend auf fünf Minuten.

KStA abonnieren