Abo

Mord am Rudolfplatz in KölnBundesgerichtshof urteilt über Tod von Helmut B.

Lesezeit 2 Minuten
josef t

Josef T. (65) im Gericht wurde rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.

Köln – Im Dezember 2012 wurde Helmut B. in seiner Wohnung am Rudolfplatz brutal getötet. Der Täter Josef T. wurde im Februar 2018 wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Doch er legte beim Bundesgerichtshof Revision gegen dieses Urteil ein.

Lebenslange Haft für Josef T.

Das oberste Gericht Deutschlands hat die Revision aber als unbegründet verworfen. Josef T. hatte die Revision mit Rechtsfehlern bei dem Mammut-Verfahren mit 49 Verhandlungstagen zu seinem Nachteil begründet. Der BGH hat diese Ansicht nicht geteilt, dafür aber das Urteil in Mord in Tateinheit mit versuchtem schwerem Raub abgeändert. Dieses Urteil ist nun rechtskräftig. Das gab das Landgericht Köln am Dienstag bekannt.

Außerdem hat die Kammer die besondere Schwere der Schuld bei Josef T. festgestellt. Das bedeutet, dass Josef T. nicht schon nach Ablauf der Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren auf Bewährung aus der Haft entlassen werden kann.

Komplizin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Die Komplizin von Josef T., zur Tatzeit eine Prostituierte aus Meschenich, wurde vom Kölner Landgericht wegen Beihilfe zu versuchtem besonders schwerem Raub und der gefährlichen Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Sie wurde von Josef T. zu der gemeinsamen Tat angestiftet und sollte Schmiere stehen.

Im Dezember 2012 wurde der Kölner Boutiquen-Besitzer, früher in der Szene nur „schöner Helmut“ genannt, in seiner Wohnung am Rudolfplatz das Opfer eines brutalen Überfalls. Nachdem Josef T. keine Wertgegenstände in seiner Wohnung gefunden hatte, hat er Helmut B. mit einer Rohrzange den Schädel eingeschlagen und den Brustkorb zertrümmert. Eine durchtrennte Kopfschwarte und gebrochene Rippen, die die Lunge durchstießen, führten zum Tod. (red)

KStA abonnieren