Muezzin-Ruf in Köln„Wir haben der Ditib ohne Not den roten Teppich ausgerollt"

Lesezeit 2 Minuten
DITIB Moschee 012

Gläubige beim Freitagsgebet (Symbolbild)

Köln – Herr Schramma, Sie haben als Oberbürgermeister den Bau der Ditib-Moschee immer befürwortet und vorangetrieben. Wie bewerten Sie den Modellversuch?

Schramma: Ich werde meine Amtsnachfolgerin nicht kritisieren. Das gehört sich nicht. Aber jetzt bekommen wir vielleicht ein Problem, das gar nicht notwendig gewesen wäre. Wir haben der Ditib ohne Not den roten Teppich ausgerollt.

Warum?

Wir haben mit der Ditib im Jahr 2008 den Verzicht auf den Muezzin-Ruf fixiert. Das war einer von acht Punkten, ohne die der Moschee-Bau nicht zustande gekommen wäre. Ich gebe der Ditib insofern recht, dass man nach zehn oder 15 Jahren Dinge neu bedenken und verhandeln kann. Dann hätte die Ditib ja die Initiative ergreifen können. Das war aber nicht der Fall. Köln und die hier lebenden Muslime sind mit der bisherigen Lösung sehr gut gefahren. Der Muezzin-Ruf wird in Ehrenfeld keinen Gläubigen zusätzlich in die Moschee bringen. Der Ruf hat doch nur noch symbolischen Charakter.

20190219max-schrammrei36

Alt-Oberbürgermeister Fritz Schramma 

Nicht nur in Köln hat man in den vergangenen Jahren nicht gerade den Eindruck, dass die Ditib offener geworden sei.

Das Argument, dass die Zeit neues Nachdenken erfordert, ließe ich dann gelten, wenn die Ditib bei den Themen Integration, Öffnung und Transparenz Fortschritte gemacht hätte. Leider ist das Gegenteil der Fall. Die Moschee selbst ist längst ein Bestandteil von Köln und akzeptiert. Mit den Inhalten ist es leider anders. Der negative Höhepunkt war die Eröffnung 2018 mit dem Auftritt von Erdogan. Man muss aber auch ein paar positive Dinge nennen. Die Ditib hat sich im Zusammenhang mit der Impfaktion sehr engagiert und ich fand auch gut, wie sie sich vor zwei oder drei Jahren dem Flüchtlingsthema gewidmet hat. Nicht ganz ohne Eigennutz, denn unter den Flüchtlingen waren sehr viele Muslime.

Der Gebetsruf soll zunächst auf zwei Jahre befristet sein.

Ich halte das für lebensfremd. Mit welcher Begründung sollte man den Gebetsruf nach zwei Jahren wieder abschaffen? Wenn die Genehmigung einmal vorliegt, kann man sie nicht mehr einkassieren.

KStA abonnieren