Nach Attacke gegen Bayer-AnhängerFan des 1. FC Köln bekommt jahrelanges Alkoholverbot

Lesezeit 2 Minuten
koelsch

Der Verurteilte darf nun drei Jahre kein Kölsch mehr trinken.

Köln – Ein vorbestrafter 25-Jährige ist nach einer Prügelei zu einem strikten Alkoholverbot für drei Jahre verteilt worden. Nachweisen muss der Mann dessen Einhaltung nun jeden Monat.

Fan des 1. FC Köln verprügelt Leverkusen-Anhänger

Der Angeklagte, Anhänger vom 1. FC Köln, hatte bei der Party-Reihe „Viva Colonia“ am Kölner Südstadion einen Mann schwer verletzt, nur weil dieser sich als Fan von Bayer Leverkusen geoutet hatte. Dafür gab es am Ende vier Monate Haft auf Bewährung.

„Ich habe eine kurze Zündschnur, vor allem, wenn ich Alkohol getrunken habe“, hatte der Krankenpfleger angegeben. Im Kampf um eine erneute Chance zur Bewährung hatte Verteidiger Tobias Westkamp gesagt, sein Mandant würde in Zukunft auf Alkoholgenuss verzichten.

FC-Fan muss Alkoholabstinenz durch Haaranalyse nachweisen

„Das kann man ja schwer nachweisen, Alkohol verflüchtigt sich doch schnell“, sagte die Richterin, woraufhin der Verteidiger sie auf die Möglichkeit einer Haaranalyse hinwies. Im Urteil setzte die Richterin daraufhin fest, der Täter müsse seine Abstinenz ab sofort drei Jahre lang jeden Monat nachweisen.

Tatsächlich kann die chemische Verbindung „Ethylglucuronid“, die nach Alkoholkonsum in geringen Mengen erzeugt wird und sich im Körper verteilt, durch eine Haaranalyse bis zu drei Monate nachgewiesen werden. Anders im Urin, hier ist der Alkohol nur bis zu drei Tagen nach dem letzten Konsum nachweisbar.

Haaranalyse wird teuer

Die Haaranalyse wird ansonsten vor allem bei alkoholbedingten Verkehrssündern angewendet, die im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bzw. eines „Idioten-Tests“ ihren Führerschein wieder erlangen wollen. Günstig ist das Verfahren allerdings nicht.

Die Analyse der Haare, die nicht gefärbt und mindestens drei Zentimeter lang sein sollten, kostet bei offiziellen Stellen zwischen 170 und 275 Euro. Im aktuellen Fall des FC-Schlägers, der monatliche Tests machen soll, also eine sehr teure Angelegenheit.

Angeklagter muss Kosten wohl selbst übernehmen

Auf drei Jahre Bewährungszeit gerechnet kann das insgesamt knapp 10.000 Euro kosten. Gleichzeitig soll der Schläger auch Drogenscreenings machen, was zusätzliche Kosten bedeutet. Generell muss der Täter selbst für die Kosten aufkommen.

Die Staatskasse müsste lediglich einspringen, sollte der Angeklagte für die Erfüllung der Auflagen „finanziell überfordert“ sein. Das könnte hier aber nicht der Fall sein, da der Krankenpfleger angegeben hatte, bis zu 1800 Netto zu verdienen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Sollte der Angeklagte Alkohol trinken und wird durch ein Screening überführt, müsste er womöglich nicht nur die verhängten vier Monate Gefängnis absitzen; der 25-Jährige hatte aus einer früheren Verurteilung noch acht Monate Haft offen.

KStA abonnieren