Nach Fibo-FestnahmeFelix Sturm scheitert auch vor Oberlandesgericht mit Beschwerde

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Felix Sturm (Archivbild)

Felix Sturm (Archivbild)

Köln – Der wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung inhaftierte Boxer Felix Sturm muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Auch der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln seine Beschwerde verworfen.

Der Strafsenat hat damit eine frühere Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt. Die Möglichkeit einer Entlassung bei Zahlung einer Kaution besteht nicht. Sturm war am 5. April auf der Fitnessmesse Fibo in Köln festgenommen worden.  

Senat sieht dringenden Tatverdacht

Nach Auffassung des Senats besteht bezüglich der dem Beschuldigten vorgeworfenen Steuerdelikte ein dringender Tatverdacht. Darüber hinaus sieht der Senat den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben an. Der Beschuldigte habe zwar vor seiner Festnahme mit seiner Familie zuletzt in Deutschland gelebt.

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Zuvor habe er sich aber über Jahre in mehreren europäischen Ländern aufgehalten. Da er auch über die Staatsbürgerschaft von Bosnien-Herzegowina verfüge, würde er gegebenenfalls von dort nicht im Rahmen der Rechtshilfe ausgeliefert.

Gegen den Beschluss sieht die Strafprozessordnung kein Rechtsmittel vor. (Az. 2 Ws261/19) (jac)

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