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Nach Junggesellenabschied34-Jähriger zeigt Hitlergruß in Bahn und bespuckt Fahrgast

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Symbolbild

  • Dennis H. (Name geändert) beschimpft und bespukt in einer S-Bahn eine Frau und einen Mann – zudem zeigt er den Hitlergruß.
  • Nun musste sich der 34-Jährige in Köln unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.
  • Der Verteidiger versuchte wiederholt, das Strafverfahren einstellen zu lassen. Doch davon ließen sich Richter und Staatsanwältin nicht beirren.

Köln – Vom Morgen an feierte Dennis H. am 20. Juli des vergangenen Jahres seinen Junggesellenabschied. Unvermeidlich floss im Kreis der Freunde reichlich Alkohol. Am späten Nachmittag fuhr er betrunken in einer S-Bahn von Leverkusen nach Köln. Was sich der 34-Jährige auf dieser Fahrt hat zuschulden kommen lassen, bezeichnete sein Anwalt am Montag im Kölner Amtsgericht als „totales Momentversagen“.

Die Anklagepunkte: mehrfache Beleidigung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Vorwürfe würden „vollkommen eingeräumt“, sagte der Anwalt, machte allerdings die Einschränkung, an Einzelheiten könne sich sein Mandant nicht erinnern. Vor der Verhandlung habe Dennis H. sich schriftlich bei der Frau und dem Mann entschuldigt, die er angepöbelt hatte, aber keine Antwort von ihnen erhalten. „Das kann ich verstehen“, sagte der Verteidiger.

Angeklagter beschimpft und bespukt Opfer in S-Bahn

Die Frau hatte Folgendes zur Protokoll gegeben: Dennis H. (Name geändert) ging in der Bahn an ihr vorbei mit der Bemerkung: „Deine Titten sind ganz okay.“ Anschließend beleidigte er ihren Begleiter als „Scheißausländer“, hob die rechte Hand zum Hitlergruß und brüllte „Sieg Heil“, gefolgt von einem auf die Frau gemünzten Kraftausdruck. Dann ging er weg, kehrte bald zurück, suchte wieder Streit und spuckte sie an.

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„Ich kann es mir leider nicht erklären“, sagte Dennis H. zu seinem Verhalten. „Am nächsten Morgen bin ich im Wohnzimmer auf der Couch aufgewacht“ – ohne Erinnerung an das Geschehene. Dass man, wenn man vom Alkohol „enthemmt“ sei, Dinge sage und tue, die man „in nüchternem Zustand nicht tun würde“, könne er verstehen, sagte der Amtsrichter; doch ihm bleibe rätselhaft, wie man ausgerechnet dazu komme, in aller Öffentlichkeit den Hitlergruß zu zeigen und die entsprechenden Worte zu krakeelen.

Rassistisches und nationalsozialistisches Gedankengut

Der Verteidiger versicherte, Dennis H. liege rassistisches und nationalsozialistisches Gedankengut fern. Er stamme aus einem „gutbürgerlichen, tendenziell linken Elternhaus“, habe als Außendienst-Mitarbeiter mit Menschen unterschiedlicher Herkunft zu tun und engagiere sich ehrenamtlich beim Roten Kreuz. Wiederholt versuchte der Anwalt, Richter und Staatsanwältin zu einer Einstellung des gesamten Strafverfahrens gegen die Auflage zu bewegen, den Geschädigten Geld zu überweisen; davon hätten diese viel mehr.

Darauf mochte sich der Vorsitzende jedoch nicht einlassen. Zwar stellte er den Teil des Verfahrens ein, der sich die Beleidigungen bezog, bestand aber auf einer Verurteilung wegen des Hitlergrußes, denn sonst würde „in generalpräventiver Hinsicht ein falsches Zeichen gesetzt“. Dennis H. muss 1200 Euro an die Staatskasse zahlen. 

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