Nach Mord an GroßmutterUrteil in Köln gefallen – Maurice H. muss nicht ins Gefängnis

Lesezeit 3 Minuten
Gericht Enkel tötet Oma

Der 22-Jährige Maurice H. mit seinem Anwalt Markus Loskamp.

Köln – Maurice H. muss nicht ins Gefängnis, obwohl der 22-Jährige seine Großmutter getötet hat. „Mord aus Heimtücke“ urteilte das Landgericht und verzichtete gleichwohl auf die für Mord übliche lebenslange Freiheitsstrafe. Die Strafkammer attestierte dem 22-jährigen Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit und setzte daher lediglich acht Jahre Freiheitsstrafe fest, bei gleichzeitiger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Denn Maurice H. leidet seit frühester Kindheit an einer schweren Persönlichkeitsstörung, so dass er strafrechtlich nicht voll zur Verantwortung herangezogen werden kann.

„Es ist ein wirklich tragischer Fall und zeigt, wie wichtig es ist, Kindern eine liebevolle und zugewandte Erziehung zuteil werden zu lassen“, eröffnete die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar die Urteilsbegründung, machte ebenso deutlich: „Wäre dies bei Maurice geschehen, wäre es nicht zu der Tat gekommen“ – davon sei die Kammer überzeugt. Auch die psychiatrischen Sachverständigen hatten in ihren Ausführungen keinen Zweifel daran gelassen, dass „die Vernachlässigung in der Herkunftsfamilie die Ursache für die schwere Persönlichkeitsstörung des Angeklagten darstellt.“

Prozess in Köln: Maurice H. bereits vor Geburt abgelehnt

Maurice H. war noch nicht auf der Welt, da war die Ablehnung bereits spürbar. Sein leiblicher Vater plädierte für eine Abtreibung, die Mutter hatte ihn nicht gewollt. Er war der Störfaktor in der neuen Familie, vom gewalttätigen Stiefvater abgelehnt, von der Mutter nahezu gehasst. Wie ein Therapeut im Prozess mutmaßte, wuchs Maurice in einer Umgebung der emotionalen Kälte und Vernachlässigung auf. 

Weil die Eltern nichts von ihm wissen wollten, kam er erst in einer Pflegefamilie, später in einer Wohngruppe unter. Dort zog er sich immer mehr zurück, entwickelte Angst-, Zwangs- und Bindungsphobien. Therapien schlugen wegen falscher Diagnosen fehl, als junger Erwachsener war M. auf sich selbst gestellt.

Großmutter bezahlte Hilfsbereitschaft mit dem Tod

Als er schließlich aufgrund seiner angeschlagenen Psyche die Lehre abbrach, die Wohnung verlor und Obdachlosigkeit drohte, kam er bei seiner Großmutter unter: der einzigen Person, die ihm nach eigener Aussage wohlgesonnen war und ein Gefühl von Familie vermittelte. Die 79-Jährige hatte ihn bei sich aufgenommen, war allerdings zusehens überfordert von der Situation: Sie konnte nicht verstehen, dass Maurice H. krankheitsbedingt lethargisch auf dem Sofa saß und nichts unternahm, um sein Leben in den Griff zu bekommen.

Die sowohl für ihre resolute als auch für ihre Gutmütigkeit und Herzlichkeit bekannte Großmutter, hatte den Enkel mehrfach – so auch unmittelbar vor der Tat – als „faulen Hund“ bezeichnet. „Das ist das Tragische an dem Fall. Sie hat ihre Hilfsbereitschaft mit dem Tode bezahlt“, sagte Kretzschmar in der Urteilsbegründung.

Prozess in Köln: Enkel ersticht Großmutter mit Messer

Am Tattag hatte Maurice H. die Großmutter erst gewürgt und dann mit acht Messerstichen erstochen. Das Opfer war innerlich verblutet. Der Enkel war danach mit 13.800 Euro Bargeld zunächst nach München geflohen und dort am nächsten Tag festgenommen worden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Unterbringung in der Psychiatrie sei für Maurice H. zwingend erforderlich. Nicht nur wegen seiner komplexen Persönlichkeitsstörung, sondern weil „nur intensive, therapeutische Hilfe Ihnen eine Chance auf Veränderung bietet,“ hieß es weiter in der Urteilsbegründung. Bei den Strafzumessungsgründen wurde deutlich, dass die Kammer den Schwerpunkt auf Aspekte legte, die für den Angeklagten sprachen. So habe er trotz seines schweren Lebenswegs bis zur Tat ein straffreies Leben geführt, die Tat keineswegs geplant, sondern aus einer spontanen Situation heraus gehandelt und bei der Festnahme sofort alles gestanden.

Ausdrücklich ging die Vorsitzende zuletzt auf die ungewöhnliche Anteilnahme der Öffentlichkeit am Schicksal des Angeklagten ein: zahlreiche Leser hatten sich gemeldet, die Maurice sowohl finanziell als auch mit persönlichem Rat und Engagement zur Seite stehen wollen. 

KStA abonnieren