Nach ParteiveranstaltungAfD-Funktionär soll in Köln in Menschengruppe gefahren sein

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Symbolbild

Köln – Hat Felix K. sein Auto nach einer Veranstaltung der rechtspopulistischen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) am 7. April im Bürgerhaus Kalk bewusst in eine Gruppe Demonstranten gefahren, oder wollte der 23-Jährige, der selber Beisitzer im Vorstand der AfD Bonn ist, sich in Notwehr aus einer bedrohlichen Situation befreien? Diese Frage steht im Zentrum eines Prozesses, der am Mittwoch am Kölner Amtsgericht begonnen hat. Felix K., dem angeklagten Jura-Studenten aus Bonn, werden gefährliche Körperverletzung und Fahrerflucht sowie gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen.

Zahlreiche Beobachter aus dem Umfeld der Demonstranten, die im April gegen den „Bürgerdialog“ der Kölner AfD im Rahmen des Europawahlkampfes protestiert hatten, waren in den Gerichtssaal an der Luxemburger Straße gekommen, um der Verhandlung vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Britta Adrian beizuwohnen.

Prozess in Köln: Nebenkläger landete auf der Motorhaube

Nach dem Ende der AfD-Veranstaltung, die K. im April mit einem Begleiter besucht hatte, waren die Männer von der Polizei zum Auto eskortiert worden, denn rund um das Bürgerhaus waren noch Gegendemonstranten, die die beiden als Teilnehmer erkannten und auf sie aufmerksam machten. K. und sein Begleiter stiegen in einen silbernen Kleinwagen, an einer Ampel an der Breuerstraße mussten sie bei Rot halten. Eine Gruppe Fußgänger auf dem Heimweg aus Kalk erkannte K. im Auto wieder.

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Als die Ampel für das Auto Grün zeigte, die Gruppe, zu der auch ein Rollstuhlfahrer gehörte, aber noch auf der Straße war, fuhr K. vor und touchierte den Rollstuhl sowie dessen Begleiter an den Beinen. Es kam zu Tumult, K. setzte seinen Wagen zurück und fuhr wieder an – dabei landete der Nebenkläger David S. auf der Motorhaube und rollte erst einige Meter weiter wieder herunter. S. musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden. Felix K. und sein Beifahrer setzten ihren Weg fort.

AfD-Funktionär beschreibt sein Handeln in Köln mit „Angst“

Soweit die Rekonstruktion vor Gericht am Mittwoch. Während der Angeklagte das Geschehen und sein Handeln mit „Angst“, „Bedrohung“ und dem Versuch, „heil aus der Sache herauszukommen“ begründete, bewerteten David S. und zwei weitere Zeugen das Verhalten als vorsätzliche Tat: „Der Motor heulte auf, er gab richtig Gas.“ Er sei im letzten Moment auf die Motorhaube gesprungen und habe sich festgehalten, so S. Die Polizei hatte den Vorfall zunächst als Unfall eingestuft.

Der Prozess kam erst durch Zeugen in Gang, außerdem existiert ein Video, das den Tathergang dokumentieren soll. Das Material wurde vor Gericht ebenfalls gesichtet. Die schlechte Qualität sowie und wenig neutrale Aussagen zum Vorfall – laut Richterin Adrian existiere eine „eindeutige Zuordnung der Zeugen in die jeweiligen Lager“ – bewog die Vorsitzende nach mehr als zwei Stunden Anhörungen, die Verhandlung zu vertagen.

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