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Nach Schuss in PorzStadt Köln streicht dem CDU-Politiker die Bezüge

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Spurensuche am Ort des Geschehens in Porz

Spurensuche am Ort des Geschehens in Porz

  • Im Falle des mutmaßlichen Schusses des Kölner CDU-Politikers Hans-Josef Bähner auf einen 20-Jährigen hatte die CDU Köln mitgeteilt, er lasse sein Mandat ruhen.
  • Ein Mandat „ruhenzulassen“ ist rechtlich allerdings gar nicht möglich.
  • Eine Stadtsprecherin erklärt den Hintergrund.

Köln-Porz – Nach dem mutmaßlichen Revolverschuss des CDU-Bezirksvertreters Hans-Josef Bähner auf einen 20-Jährigen am Porzer Rheinufer vor knapp zwei Wochen hatte die CDU Köln am Donnerstag mitgeteilt, Bähner lasse sein Mandat „bis zur Tataufklärung“ ruhen. Rechtlich betrachtet ist ein „Ruhenlassen“ allerdings gar nicht möglich.

Die kommunale Gesetzgebung kenne nur den „Verzicht“ oder den „Verlust“ eines Mandats, etwa wenn der Mandatsträger zu einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sei, erläuterte eine Stadtsprecherin. Ein einmal ausgesprochener freiwilliger Verzicht dagegen sei unumkehrbar. Beides trifft auf Bähner nicht zu.

Für den Verzicht eines Mandats wird eine formale Erklärung benötigt

Aber auch wenn das Konstrukt „Ruhenlassen“ juristisch nicht existiert, akzeptiere man, dass der Politiker auf die vorläufige Ausübung seines Mandats verzichten wolle, man benötige dafür aber seine formale Erklärung, sagte die Stadtsprecherin. Hinweise, Bähner soll seinen Wunsch dem Porzer Bezirksbürgermeister gegenüber mündlich mitgeteilt haben, müsse man noch überprüfen. „Das könnte uns als formaler Akt aber genügen“, sagte die Stadtsprecherin.

Im Gegenzug werde die Stadt dem 72-Jährigen vorerst auch keine Aufwandsentschädigung mehr zahlen. Die betrage 268 Euro monatlich, sagte die Sprecherin. „Wenn er aber keinen Aufwand mehr für sein Mandat betreibt, entfällt auch die Entschädigung.“

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln weiter die Hintergründe

Unterdessen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft die Hintergründe der Schussabgabe. Bähner hat sich den Ermittlern gegenüber zu den Geschehnissen in der Nacht zum 30. Dezember bislang nicht geäußert. Das ist sein gutes Recht. Das Opfer und ein mit ihm befreundeter Zeuge schilderten, vor dem Haus des Beschuldigten laut gewesen zu sein und Musik gehört zu haben. Daraufhin soll Bähner sie beleidigt und mit einer Waffe bedroht haben. Das spätere Opfer habe mit ihm – getrennt durch die Vorgartenmauer – gestritten. Dann habe Bähner geschossen.

Ob das so stimmt, muss die Staatsanwaltschaft entscheiden. Dazu bedient sie sich unter anderem der Zeugenaussagen des Opfers und seiner drei Begleiter, aber auch objektiven Beweismitteln wie zum Beispiel den Schmauchspuren der Waffe und eines rechtsmedizinischen Gutachtens zum Schusskanal im Körper des 20-Jährigen.

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„Nach Bewertung aller Umstände wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder angeklagt wird“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Der Tatvorwurf lautet auch weiterhin auf gefährliche Körperverletzung – gefährlich deshalb, weil die Tat mit einer Waffe ausgeführt worden sein soll. Die Polizei führt den 20-Jährigen in der Ermittlungsakte als polnischen Staatsbürger.

Nachdem der Generalsekretär der CDU-Bundespartei, Paul Ziemiak, den Namen des mutmaßlichen Schützen Bähner am Donnerstag in einer Twitter-Nachricht öffentlich gemacht und den Tweet nach einem Hinweis von Bähners Medienanwalt wieder gelöscht hatte, teilte die Pressestelle der Bundes-CDU am Freitag auf Anfrage nur mit: „Der Tweet von Paul Ziemiak steht für sich.“ Eine weitere Kommentierung gebe es nicht.

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