Nachbar filmt die SzeneRollstuhlfahrer onaniert nackt auf Balkon in Köln

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Balkon Symbolbild

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Köln – Schweißgebadet kam Rollstuhlfahrer Aljoschin S. (26, Name geändert) im August vergangenen Jahres nachmittags von einer anstrengenden Physiotherapie nach Hause und zog sich aus – nackt bis auf die Haut. So setzte er sich auf seinen Balkon im dritten Stock seiner Ossendorfer Wohnung. Weit und breit war kein Mensch zu sehen. S. fühlte sich unbeobachtet – und onanierte.

Doch einer hatte ganz genau hingeschaut: Der Nachbar über ihm, der seine Kamera zückte und Aljoschin minutenlang filmte. Dann ging er zur Polizei, übergab die gestochen scharfen Bilder und zeigte den Nachbarn wegen exhibitionistischen Handelns an. S. erhielt daraufhin einen Strafbefehl über 300 Euro. Dagegen legte er Einspruch ein und kam im Rollstuhl und mit seiner Anwältin zum Prozess. Sein Balkon befinde sich in den oberen Etagen eines Mehrparteienhauses, sei zudem uneinsehbar, er sei sich keiner Schuld bewusst, gab der Angeklagte kleinlaut zu Protokoll.

Nach Unfall gehbehindert

In seiner russischen Heimat hatte er vier Jahre zuvor einen Arbeitsunfall: Aus 50 Metern Höhe, wo er an einem Gebäude angeseilt war, riss der Sicherheitsgurt, S. stürzte in die Tiefe und erlitt Knochenbrüche. Monatelang lag er im Koma, musste immer wieder operiert werden und ist seitdem auf den Rollstuhl angewiesen. Die Eltern schickten ihn 2018 wegen der „guten medizinischen Versorgung“ nach Deutschland. Hier wartet der junge Mann auf weitere Operationen und hat sich bisher nichts zuschulden kommen lassen.

„In Deutschland darf man im Schlafzimmer onanieren, aber nicht in der Öffentlichkeit“, hielt die Staatsanwältin ihm vor Augen. Jedoch zeigte sie Verständnis für das Bestreben des Angeklagten, nicht als vorbestraft zu gelten, was mit einem Strafbefehl, der einem Urteil gleich kommt, verwirkt ist. Im allgemeinen Einverständnis stellte die Richterin wegen geringer Schuld das Verfahren gegen Zahlung von 300 Euro Geldbuße ein.

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