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Nacktfoto hochgeladenFrau zeigt Ex-Liebhaber an – Gericht spricht ihn frei

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Symbolbild

Köln – Die Frau auf dem Foto ist nackt und liegt auf dem Rücken, augenscheinlich auf einem Bett. Der Kopf ist weit nach hinten gebeugt, ihr Gesicht nicht zu erkennen. Die Beine sind weit geöffnet.

„Keine typische Schlafposition“ sagt der Verteidiger von Tim S. (40, alle Namen geändert), der das Foto nach Überzeugung aller Prozessbeteiligten in der Nacht vom 17. auf den 18. April 2019 geschossen hat. Die Frage ist nur, ob mit oder ohne Wissen der Frau, die damals mit ihm eine kurze Affäre hatte.

Sie bestreitet ihre Erlaubnis, hatte angeblich nichts davon gewusst, als sie Monate nach Beendigung auf der Internetplattform Instagram von einer ihr unbekannten Frau das Foto mit dem Hinweis zugeschickt bekam: „Hey, bist du das nicht auf dem Foto? Geh mal davon aus, dass die Veröffentlichung ohne Deine Erlaubnis geschah. So was geht garnicht. Wir Frauen müssen zusammen halten.“ 

Frau zeigt Ex-Liebhaber an

Die Verwaltungsangestellte hatte sich in der Tat auf der Aufnahme wiedererkannt, ebenso die Örtlichkeit, die Wohnung bzw. das Schlafzimmer ihres Ex-Liebhabers. Und den Einzelhandelskaufmann prompt wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches angezeigt.

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Der mehrfach vorbestrafte – wenn auch nicht einschlägig – Mann schwieg auf Anraten seines Verteidigers. Im Gegensatz zu seiner Ex-Freundin, die darauf bestand, ohne ihre Erlaubnis derart freizügig abgelichtet worden zu sein. Sie habe damals geschlafen, behauptete sie. Daran hatten allerdings nicht nur Verteidiger Ingmar Rosentreter als auch der Richter angesichts der eingangs eher untypisch erwähnten Schlafposition erhebliche Zweifel. Zumal die Verwaltungsangestellte zugeben musste, „ziemlich betrunken“, gewesen zu sein. An den gemeinsamen ein vernehmlichen Sex konnte sie sich hingegen erinnern.

Sowohl für die Anklägerin als auch den Richter und den Verteidiger stand außer Frage, dass es Tim S. nicht nachzuweisen sei, dass er die Nacktaufnahme ins Netz gestellt habe. Zumal die Frau, die auf Instagram den Hinweis gab, anonym blieb und nicht ermittelt werden konnte.

Während die Staatsanwältin allein für die unerlaubte Bildaufnahme 3600 Euro Geldstrafe forderte, schloss sich der Richter dem Verteidiger an, der auf Freispruch plädierte. Letztlich könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Frau nicht doch eingewilligt habe, derart fotografiert zu werden. „Das ist nicht lebensfremd“, so der Richter. Eine „übliche Schlafposition“ zeige das Bild jedenfalls nicht.

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