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Nicht zuchtfähig?Züchter zieht wegen Mops-Hoden vor Kölner Gericht

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Mops_symbolfoto

Ein Mops beschäftige kürzlich das Landgericht Köln. (Symbolfoto)

Köln – Ein Hundezüchter ist damit gescheitert, vor Gericht eine medizinische Untersuchung der Hoden eines Mopses zu erzwingen.

Wie das Landgericht Köln am Mittwoch mitteilte, hatte der Kläger im September an einer Hundeschau in Hamm teilgenommen. Dort wurde von einem konkurrierenden Anbieter der Mops „Xavier“ gezeigt. Bei diesem konnte der Kläger nach eigenen Angaben nur einen Hoden im Hodensack erkennen und beschwerte sich daraufhin, dass das Tier nicht zuchtfähig sei. Der betreffende Verein wies den Vorwurf zurück.

Kein Fall für die Justiz

Daraufhin beantragte der Züchter beim Landgericht Köln, den Verein zu einer medizinischen Untersuchung des Hundes zu zwingen und das Tier zu sperren, falls es keine normal entwickelten Hoden aufweise.

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Das Landgericht lehnte das ab: „Xavier“ sei kein Fall für die Justiz, sondern müsse vereinsintern abgehandelt werden, hieß es. Schließlich gehe es hier nicht um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. (dpa)

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