Zahl der Corona-Verdachtsfälle steigtBesuchsverbot im St.-Vinzenz-Hospital in Köln

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St. Vinzenz Krankenhaus Nippes

Das St. Vinzenz-Hospital in Nippes (Archivfoto)

  • Das St.-Vinzenz-Hospital hat seine Türen derzeit für Besucher geschlossen.
  • Diese neue Schutzmaßnahme begründet das Krankenhaus mit einem leichten Anstieg der Zahl der Corona-Verdachtsfälle.
  • Welche Regeln gelten außerdem? Und wie lange will das Krankenhaus das Verbot aufrecht erhalten?

Köln – Im St.-Vinzenz-Hospital in Nippes gilt ab sofort ein generelles Besuchsverbot. Diese Regelung ist zunächst bis zum 13. Juli befristet. Damit reagiert das Krankenhaus auf „veränderte Infektionszahlen“. Seit gut einer Woche gebe es einen leichten Anstieg bei den Erkrankten sowie bei „Verdachts-Patienten“, die stationär aufgenommen und behandelt werden. „Wir sind an diesem Punkt sehr sensibel, das sind wir den Patienten und den Mitarbeitern schuldig“, sagt Katrin Meyer von der Unternehmenskommunikation.

Von einem „größeren Ausbruch“ könne keine Rede sein, aber die Kapazität der Isolierstation sei hochgefahren worden. Auf dieser Station stehen für die Einzel-Isolierung zwölf Betten, für eine Kohorten-Isolierung 28 Betten zur Verfügung. Personen mit Verdacht auf eine Infektion mit Covid-19 werden einzeln isoliert. Bestätigte Corona-Fälle können gemeinschaftlich isoliert werden.

In den sozialen Medien erntet das Vinzenz-Hospital nahezu ausschließlich Verständnis für das nun erneut verhängte Besuchsverbot. Nur vereinzelt äußern Patienten Angst vor einer möglichen Ansteckung im Krankenhaus. „Diese Sorge ist unbegründet. Die Isolierstation ist räumlich abgetrennt und verfügt über eigenes Personal. Medizinisch notwendige Behandlungstermine sollten auf jeden Fall wahrgenommen werden“, sagt Meyer.

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Verbindung zum Seniorenzentrum in Köln-Riehl

Die gestiegenen Infektionszahlen im St.-Vinzenz-Hospital stünden auch in Zusammenhang mit den Krankheitsfällen in einem Seniorenzentrum in Riehl. Dort waren Ende Juni in einem Pflegeheim der Sozial-Betriebe-Köln (SBK) auf einer Etage 14 Bewohner und vier Mitarbeiter positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Zum aktuellen Stand teilte SBK-Pressesprecher Götz-T. Großhans auf Anfrage mit: „Alle infizierten Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums Riehl wurden inzwischen einmal negativ getestet. Am Ende der Quarantäne müssen allerdings immer zwei negative Testergebnisse vorliegen, und bei einigen Personen steht das zweite Testergebnis noch aus.

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Die Betroffenen weisen aber alle keine Symptome auf, so dass wir von negativen Zweitergebnissen ausgehen. Sobald diese vorliegen, ziehen die Senioren wieder vom Isolationsbereich zurück in ihren angestammten Wohnbereich in Haus 2. Insgesamt sind in den vergangenen Wochen vier Bewohner im Krankenhaus beziehungsweise in der Einrichtung gestorben, die zuvor positiv auf Covid-19 getestet wurden.“

Diese Regeln gelten in Kölner Kliniken

Für den Besuch stationärer Patienten gibt es in allen Kölner Kliniken Regeln. Üblich ist eine Registrierung, um gegebenenfalls Infektionsketten zurückverfolgen zu können; Händedesinfektion ist Pflicht, zudem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den meisten Krankenhausbereichen, ebenso der Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen. Häufig findet ein Corona-Screening beim Betreten der Kliniken statt.

Unterschiede gibt es bei der erlaubten Verweildauer der Besucher. So ist der Besuch an der Uniklinik Köln täglich in der Zeit zwischen 15 und 19 Uhr möglich. Pro Patient darf maximal eine Person für höchstens eine Stunde da sein. Bei den Kliniken der Stadt Köln kann eine Person pro Patient maximal 30 Minuten täglich im Zeitraum zwischen 12 und 18 Uhr zu Besuch kommen.

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Im Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße darf eine vorab bestimmte Person das Kind begleiten und täglich für 30 Minuten besuchen. Alle Krankenhäuser bitten darum, Besuche auf ein Minimum zu beschränken. Zudem werde die aktuelle Entwicklung intensiv beobachtet, um kurzfristig reagieren und die Besuchszeiten anpassen zu können. Für Not- und Härtefälle, für die Geburtsstationen und Palliativstationen gelten häufig Sonderregelungen, die im Einzelfall entschieden werden. Weitere Hinweise gibt es auf den jeweiligen Internetseiten der Kliniken.

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