Abo

Kölner Obdachlosen fast getötetJugendliche vor Gericht – das sagen Täter und Zeugen

Lesezeit 3 Minuten
jean_pierre_obdachloser_köln

Der brutale Angriff auf den Obdachlosen in Köln-Weidenpesch wurde auf Video festgehalten.

Köln – Der brutale Angriff zweier Schüler auf den Kölner Obdachlosen Jean-Pierre M. (71) im April vor zwei Jahren hatte womöglich eine Vorgeschichte. Im Rahmen des Prozessauftaktes am Dienstag im Amtsgericht berichtete eine Anwohnerin aus Weidenpesch von einer schon vorher herrschenden aggressiven Stimmung zwischen diversen Jugendlichen im Veedel und dem späteren Opfer. Sie habe vier Tage vor der Tat die Polizei gerufen und gehofft, dass es nicht „zum großen Knall“ käme. Vergeblich.

Köln: Zwei Jugendliche attackieren Obdachlosen

Am Tattag sollen zwei damals 15-Jährige einen Kiosk an der Neusser Straße aufgesucht und dort auf den Obdachlosen getroffen sein. Ein Handyvideo zeigt einen lautstarken Disput, in dessen Verlauf einer der Teenager eine Art Karate-Kick ausführt und Jean-Pierre M. am Kopf trifft. Der Angegriffene fällt ungebremst zu Boden, schlägt mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt auf und verletzt sich schwer.

Ein zweiter Angeklagter soll dem am Boden liegenden Mann noch gegen das Bein getreten haben. „Ich dachte, der stirbt“, berichtet eine Zeugin, die Teile des Geschehens beobachtet hatte. Jean-Pierre M. habe geröchelt, sie habe ihn in die stabile Seitenlage gebracht und auf den Notarzt gewartet. Die Täter hätten gelacht, sich regelrecht am Leid des Obdachlosen ergötzt.

Alles zum Thema Polizei Köln

Sichtlich nervös zum Kölner Prozess erschienen

Sichtlich nervös erschienen die Jugendlichen am Dienstag in Saal 18 des Justizgebäudes, die Gerichtsverhandlung war auf 9 Uhr terminiert. Schwarze Winterjacke mit Fellkragen, weißes Poloshirt, beige Hose, so präsentierte sich der Hauptangeklagte, der mutmaßliche Mittäter trug einen weißen Kapuzenpulli mit der Aufschrift „Versace“, im linken Ohr blitzte ein Ohrstecker auf.

Das könnte Sie auch interessieren:

Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten wurde unter dem Vorsitz von Richterin Annika Hausherr unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Dem Vernehmen nach sollen die Jugendlichen ihr Handeln bedauern. In den zweieinhalb Jahren nach dem Vorfall sollen sie nicht mehr polizeilich aufgefallen sein, was für eine günstige Sozialprognose sprechen könnte.

Gravierende Folgen, Opfer lebt nun im Pflegeheim

Strafmildernd könnte sich auswirken, dass der Obdachlose die Jugendlichen vor dem Angriff beleidigt haben könnte, was als mögliche Provokation gewertet werden könnte. Allgemein galt Jean-Pierre M. als etwas aufbrausend. „Aber das ist doch keine Rechtfertigung für eine solche Attacke“, sagte eine Anwohnerin. Einen strafschärfenden Effekt dürften vor allem die gravierenden Folgen der Tat haben, die bis heute anhalten.

Nach dem Sturz auf den Hinterkopf hatte Jean-Pierre M. eine Hirnblutung erlitten, er musste zweimal operiert werden. Eine Anwohnerin berichtete im Rahmen des Prozesses von ihren Besuchen im Pflegeheim. „Er spricht viel über die Vergangenheit, verfällt immer ins Französische“, so die Zeugin über den ehemaligen Jockey. Als Zeuge steht er nicht zur Verfügung. Ein Urteil in dem Verfahren soll in zwei Wochen gesprochen werden.

KStA abonnieren