Politiker fürchten EinbußenDebatte über neue Bezahlung für Aufsichtsräte in Köln

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Rheinenergie Stadtwerke

Die Firmenzentrale der Rheinenergie am Parkgürtel: Das Unternehmen gehört zum Stadtwerke-Konzern. Symbolbild

  • Die Bezahlung für die lukrativen Aufsichtsratsposten in städtischen Unternehmen in Köln soll sich ändern.
  • Die bisherige Regelung gilt schon unverändert seit mehr als 20 Jahren.
  • Manche Kölner Politiker befürchten, weniger Geld zu bekommen.

Köln – Die Posten in Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften wie Rhein-Energie, Köln-Messe oder KVB sind unter Politikern begehrt. Sie bieten einen Zusatzverdienst zur bescheidenen Aufwandsentschädigung für Rats- oder Ausschusssitzungen von üblicherweise 20,60 Euro. Pro Sitzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder in der Regel einheitlich rund 250 Euro, Vorsitzende 500, deren Stellvertreter 375 Euro. Pro Jahr gibt es vier bis sechs Sitzungen, manche Politiker sind in mehreren Gremien vertreten – bei einigen kommen mitunter mehrere Tausend Euro zusammen. Diese Regelung gilt unverändert seit 20 Jahren. Nun hat Kämmerin Dörte Diemert im Finanzausschuss eine Novelle der Vergütung für Politiker in Aufsichtsräten zur Diskussion gestellt. Demnach würden einige weniger verdienen als bislang. Insgesamt geht es um rund 250 Mandate in den Kontrollgremien städtischer Unternehmen.

Diemert hatte im Vorfeld mehr als 1400 Aufsichtsräte der Gesellschaften der zwölf größten deutschen Städte untersuchen lassen. Dabei stellte sich heraus, dass kaum eine Stadt ein einheitliches Sitzungsgeld vorsieht.

Diemert will System anderer Städte für Köln übernehmen

Vielmehr variiert es je nach Größe eines Unternehmens, außerdem zahlen Städte zusätzlich eine feste Pauschale pro Jahr, die sich meist wiederum an der Größe des Betriebs orientiert. Diese Kombination aus Festvergütung und Sitzungsgeld, abhängig von der Größe der städtischen Gesellschaft, könnte Köln übernehmen, schlägt Diemert vor.

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Kämmerin Dörte Diemert

Kämmerin Dörte Diemert

Dafür hat sie zunächst die Gesellschaften anhand von drei Kriterien, von denen zwei erfüllt sein müssen, in drei Größen unterteilt. Kleine Betriebe sind jene mit einer Bilanzsumme von bis zu sechs Millionen Euro, bis zu zwölf Millionen Euro Umsatzerlöse und bis 50 Mitarbeitern – zum Beispiel die Akademie der Künste oder die Jugendzentren Köln. Mittlere Betriebe haben eine Bilanz von bis zu 20 Millionen Euro, Umsatzerlöse von bis zu 40 Millionen Euro und bis 200 Mitarbeiter – etwa Köln-Tourismus, Wirtschaftsförderung oder Sportstätten. Alle Betriebe die in den drei Kategorien höhere Werte aufweisen, zählen zu den großen Unternehmen – zum Beispiel KVB, AWB, GAG, Rhein-Energie, Köln-Messe oder die Stadtwerke GmbH.

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Ein Aufsichtsratsmitglied eines kleinen Betriebs würde nach Diemerts Vorschlag jährlich 500 bis 600 Euro Grundvergütung plus ein Sitzungsgeld in Höhe von 100 Euro erhalten. Für ein Mandat im Kontrollgremium eines mittleren Betriebs gäbe es 1000 Euro und 150 Euro pro Sitzung, bei großen Betrieben 1500 Euro plus 200 bis 250 Euro pro Sitzung. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, dessen Stellvertreter 50 Prozent Aufschlag.

Anforderungen sind gestiegen

Nach Worten Diemerts trage die Neuregelung den gestiegenen Anforderungen Rechnung. Aufsichtsräte müssen inzwischen Grundqualifikationen mitbringen, sich fortbilden und trügen eine „hohe persönliche Verantwortung für das Unternehmen“, und könnten bei Fehlverhalten auch juristisch belangt werden.

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Die Kämmerin möchte ihren Vorschlag als Diskussionsgrundlage verstanden wissen. Tatsächlich wird sie einiges zu besprechen haben, die Reaktionen der Politik sind gemischt. Brigitta von Bülow (Grüne) hält den Vorschlag für „angemessen und richtig“. Die nach Unternehmensgröße gestaffelte Vergütung begrüßt sie, da der Arbeitsaufwand in den Gremien größerer Betriebe auch höher sei. CDU-Fraktionschef Bernd Petelkau sieht noch Beratungsbedarf in Form eines interfraktionellen Gesprächs, an dem auch die Kämmerin teilnimmt. Zudem müsste die Inflation seit 1999, als die bisherige Regelung in Kraft trat, berücksichtigt werden.

SPD-Fraktionschef Christian Joisten sieht die Notwendigkeit einer Vergütungsnovelle, hat aber auch weiteren Beratungsbedarf. FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite hält ebenfalls die Unterscheidung nach Unternehmensgröße für sinnvoll, beklagt aber „de facto eine Kürzung“ der Bezüge, vor allem für die Gremienarbeit bei kleinen und mittelgroßen Gesellschaften. Jörg Detjen (Linke) bewertet Diemerts Vorschlag als „grundsätzlich praktikabel“.

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