Polizisten beleidigtStudent rastet im Kölner Karneval aus und muss Strafe zahlen

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Auf der Zülpicher Straße und in den zahlreichen Seitenstraßen war es zum Auftakt des Straßenkarnevals brechend voll.  

Köln – Großspurig, vorlaut und unverschämt gab sich BWL-Student Bernd S. (24, Name geändert) am Elften im Elften auf der Partymeile an der Zülpicher Straße, der Countdown zum Start in die Karnevalssession war gerade ein paar Minuten her. „Er störte, fiel uns dauernd ins Wort, wurde aggressiv und filmte uns mit dem Handy“, erinnerte sich ein Polizist, der den Freund des Studenten zuvor beim Diebstahl erwischt hatte, an die Situation.

Und dann fiel der Satz, der jetzt zum Prozess vor dem Amtsgericht führte: „Im Gegensatz zu euch Polizisten verdiene ich 500 Euro die Stunde“ – es folgte ein derbes Schimpfwort.

Das Gericht hatte im Ermittlungsverfahren bereits einen Strafbefehl über 1200 Euro wegen Beleidigung erwogen, terminierte dann jedoch die Verhandlung, „denn ich wollte mir ein persönliches Bild von dem Angeklagten machen“, begründete die Amtsrichterin ihre Vorgehensweise.

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„Es lag am Alkohol“

Kleinlaut, beschämt und mit Büßermiene gab sich der Student mit hängendem Kopf auf der Anklagebank und überschlug sich geradezu vor Eingeständnissen. „Mein Verhalten war dem Alkohol geschuldet“, sagte er und fügte schuldbewusst hinzu: „Ich habe den Polizisten mit meinem Einschreiten das Leben unnötig schwer gemacht, habe unsinnig diskutiert.“ Bei dem Polizisten im Zeugenstand entschuldigte er sich aufrichtig und erklärte wiederholt: „Es ist nicht meine Art, sich so zu verhalten. Es lag am Alkohol.“

Was sein Einkommen betreffe, habe er den Mund zu voll genommen: „Das war Quatsch. Ich verdiene noch nicht mal 300 Euro im Monat als Marktforscher nebenher.“ Die Richterin sprach anerkennend von einem „blitzsauberen Lebenslauf“, stellte allerdings fest: „So ein Verhalten geht nicht. Wenn andere feiern, müssen die Polizisten arbeiten und sich dabei nicht noch anmachen lassen.“ Sie beließ es bei einer Verwarnung und verhängte als Auflage 350 Euro Geldbuße, zahlbar an die Staatskasse.

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