Kölner GeisterhäuserMehr als 120 Wohnungen standen lange leer – trotz Wohnungsnot

Lesezeit 2 Minuten
Leerstand-Wahn-NEU

Autos parken vor dem Neubaublock an der Nachtigallenstraße und deuten auf Geschäftigkeiten der ersten Mieter hin, nachdem das Gebäude mehr als ein Jahr lang leer gestanden hat.

  • Obwohl Wohnungen in Köln händeringend gesucht werden, standen 123 Wohnhäuser in Köln-Wahn mehr als eineinhalb Jahre leer.
  • Das soll sich nun ändern. Erste Mietverträge sind schon unterschrieben.
  • Wir erklären die Hintergründe.

Köln – Die ersten provisorischen Klingelschilder sind bereits angebracht und einige Autos vor dem Wohnkomplex geparkt– der ungewöhnlich lange Leerstand eines neuen Wohnblocks mit 123 Wohnungen an der Nachtigallenstraße scheint sich dem Ende zu näheren. Den Anschein vor Ort bestätigt die Aussage der Verwaltung, die auf Nachfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ schriftlich mitteilte: „Für einen Teil der Wohnungen wurden nach Auskunft des Eigentümers mittlerweile Mietverträge zum 1. Mai abgeschlossen.“

Rund anderthalb Jahre stehen die Wohnungen gegenüber dem Maximilian-Kolbe-Gymnasium in Wahn schon leer. Nach dem äußerlichen Anschein war der Neubaublock mit 123 Wohnungen und Tiefgarage bezugsfertig. Deshalb hatten sich Bürger und Politiker bereits im Herbst 2019 an die Verwaltung gewandt: An vielen Stellen in Köln werde Wohnraum dringend gesucht und in Wahn stünden mehr als 100 Wohnungen einfach leer – wie könne das sein? Ein Geisterhaus?

Zweckentfremdung kann bestraft werden

Die Forderung kam auf, die Wohnraumschutzsatzung anzuwenden. Diese Satzung erlaubt es der Verwaltung, eine Zweckentfremdung von bestehendem Wohnraum zu sanktionieren. Darunter fällt eigentlich auch ein Leerstand von mehr als drei Monaten. Im November des vergangenen Jahres teilte die Verwaltung den Porzer Bezirksvertretern aber mit, dass es zwischen dem Bauträger und dem Käufer der Immobilie zu „Unstimmigkeiten“ gekommen sei, die „einer rechtlichen Klärung“ bedürften.

Das könnte Sie auch interessieren:

Genauere Angaben über das Gerichtsverfahren und die Dauer bis zum Abschluss wollte das zuständige Amt aus Datenschutzgründen damals nicht abgegeben. Allerdings seien die Wohnungen auch noch nicht bezugsfertig, teilte die Verwaltung mit. Der Innenausbau sei noch nicht abgeschlossen. Deshalb greife in diesem speziellen Fall die Wohnraumschutzsatzung nicht. Bei dem Objekt an der Nachtigallenstraße handle es sich eben nicht um geschützten Wohnraum, da die meisten Wohnungen noch nicht bezugsfertig sind, war die Erklärung des Amtes für Wohnungswesen.

Parteien fordern Verwaltung zum Handeln auf

Sehr zum Ärger der Porzer Politiker. „Wir müssen die Wohnraumsatzung wohl erst ändern, um auch in so einem Fall handeln zu können“, sagte SPD-Fraktionschef Simon Bujanowski damals etwas resigniert. Dieser Schritt ist nun offenbar nicht mehr nötig.

Mehrfach hatten die Parteien die Verwaltung aufgefordert, auf die Streitparteien einzuwirken. Jetzt sagt Bujanowski: „Es ist schön zu sehen, dass unsere Arbeit offenbar Früchte trägt“. Auch Werner Marx, CDU-Fraktionschef, freut sich über das Ende der Hängepartie. Was letztlich den Ausschlag für die Lösung gegeben hat, ist allerdings unklar. Ob und wie das Gerichtsverfahren zum Ende gekommen ist, teilte die Verwaltung nämlich nicht mit. Die Streitparteien selbst wollten sich nicht äußern.

KStA abonnieren