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Schwerer Diebstahl?Kölner Rentner stiehlt Kaffee aus Supermarkt-Mülltonne – Anklage

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Symbolbild Müll

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Köln-Porz – „Die kriminelle Energie, sich an weggeschmissenen Lebensmitteln zu bedienen, ist eher gering“, sagte der Amtsrichter am Montag im Prozess gegen Harald F., nachdem sich gezeigt hatte, dass sich der ursprüngliche Vorwurf der Staatsanwaltschaft nicht halten ließ: besonders schwerer Diebstahl. In der Anklage heißt es, der 76 Jahre alte Rentner sei an einem Vormittag im Februar 2017 mit Hilfe einer Trittleiter über den Metallzaun geklettert, der das Gelände eines Kaufhauses in Porz umgibt, und habe aus einem Container 35 Packungen Kaffee im Gesamtwert von rund 200 Euro gestohlen.

Von der „besonderen Schwere“ eines Diebstahls ist dann die Rede, wenn der Täter „in einen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält“.

Doch was der 76-Jährige und seine Verteidigerin vorbrachten, klang ganz anders; und ein Techniker des Warenhauses, der damals zum Gelände gerufen worden war, konnte letztlich nur bestätigen, dass sich der Angeklagte „bedient“ hatte.

Harald F.s Version der Geschichte: An jenem Vormittag kam er von Flohmarkt; in seinem Wagen hatte er eine Trittleiter, weil er in seinem Schrebergartenhäuschen die Glühbirne einer Deckenlampe austauschen wollte. An einem Gebüsch vor dem Kaufhaus-Gelände machte er Halt, um Wasser zu lassen. Im Zaun sah er eine große Lücke, auf die zwei Jugendliche zustrebten, genau in seine Richtung. Gleichzeitig hörte er das Piepen eines Alarms.

Kaufhaus-Techniker schaltet Polizei ein

„Was macht ihr da?“, stellte er die jungen Männer zu Rede, und die gaben zur Antwort: „Dahinten stehen Container, da liegt jede Menge Zeug herum.“ Harald F. ergriff die Gelegenheit, ging selber auf das Areal, sah an einer Rampe eine bereits offenstehende Tür, ging hindurch und entdeckte in einer Grünen Tonne eine Menge aussortierter Kaffee-Packungen. Dass er sie tatsächlich an sich genommen hatte, spielte die Verteidigerin so herunter: „Die Vakuumpackungen waren durchstochen, das war definitiv Müll.“ Der Kaufhaus-Techniker, der einige Zeit nach der Auslösung des Alarms zur Stelle war, schaltete trotzdem die Polizei ein.

Auch wenn es ausrangierte Ware gewesen sei, habe sie doch „im Eigentum der Firma gestanden“, sagte der Amtsrichter. Der Umstände halber fiel die Sanktion aber milde aus: Er verurteilte Harald F. wegen „einfachen Diebstahls“ zu 300 Euro Geldstrafe auf Bewährung.

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