Prostitution in KölnCDU-Abgeordnete Manderla will Verrichtungsboxen nicht verbieten

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Verrichtungsboxen Straßenstrich

Sogenannte Verrichtungsboxen am Straßenstrich in Niehl (Archivfoto)

Köln – Die Bundestagsfraktion der CDU und der CSU strebt eine Änderung des 2017 in Kraft getretenen Gesetzes zum Schutz von Prostituierten an. Es gehe um verstärkten Schutz junger und aufgrund ihrer Biografie anfälliger Menschen, heißt es in einem im vorigen Monat beschlossenen Positionspapier. Das soll durch Verbote sowie gezielte Kontrollen und Strafen für Freier erreicht werden. Grundsätzlich gelte: „Erwachsene Frauen und Männer, die sich für die Arbeit in der Prostitution frei entscheiden und sich dabei an die geltenden Vorschriften halten, sollen sie auch weiterhin ausüben können.“ Die Kölner Bundestagsabgeordnete Gisela Manderla lehnt einige der Forderungen ab, insbesondere das Verbot sogenannter Verrichtungsboxen.

Frau Manderla, Ihre Bundestagsfraktion will unter anderem sogenannte Verrichtungsboxen verbieten, wie es sie auch am Straßenstrich in Niehl gibt. Die seien menschenunwürdig. In Köln hat sich die CDU vor knapp 20 Jahren für genau solche Verrichtungsboxen ausgesprochen, um den Straßenstrich aus der Umgebung des Ebertplatzes in ein unbewohntes Gebiet zu verlagern.

Gisela Manderla: Zu der Entscheidung stehe ich immer noch. Ich glaube, dass sich die Situation für die Prostituierten dadurch verbessert hat. Es ist ja nicht nur so, dass die Verrichtungsboxen dazu da sind, dieses Geschäft in einem relativ sicheren Umfeld zu vollziehen. Sondern es stehen vor Ort auch Hilfsorganisationen zur Verfügung. Das kann der erste Einstieg in den Ausstieg aus der Prostitution sein. Jedenfalls dort, wo Prostitution mit Drogen, Krankheiten oder sozialen Schwächen zu tun hat.

Die Mehrheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen in der CDU-Bundestagsfraktion ist da aber anderer Meinung.

Da gibt es unterschiedliche Strömungen. Vielleicht hat das auch etwas mit dem Stadt- und Landgefälle zu tun.

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Sollte  das Prostitutionsgesetz in dem Punkt geändert werden, was würde das für Köln bedeuten? Sehen Sie eine Alternative?

Ich glaube, dass es keine Alternative gibt. Eben, weil wir dadurch eine Sozialstation vor Ort, eine Anlaufstelle geschaffen haben. Würden Verrichtungsboxen verboten, ist zu befürchten, dass der Straßenstrich wieder in die Wohngebiete abwandert. Also dahin, wo er nicht stattfinden soll und wo auch die Frauen nicht geschützt sind.

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In dem Positionspapier ist auch zu lesen, dass die Städte die Sperrgebiete ausweiten sollen. Gibt es in der Hinsicht Handlungsbedarf in Köln?

Wir haben ja schon Sperrzonen ausgewiesen, dadurch hat sich die Situation erheblich verbessert. Ob es weiterer Sperrgebiete bedarf, müsste man sich noch einmal genau ansehen. Viel entscheidender ist, dass die Stadt sie durchsetzt. Auch nach 18 Uhr und am Wochenende.

Eine weitere Forderung Ihrer Fraktion ist es, das Ausüben von Prostitution für Menschen zu verbieten, die jünger sind als 21 Jahre. Man ist mit 18 volljährig, somit laut Gesetz erwachsen. Darf man überhaupt die Altersgrenze erhöhen?

Das frage ich mich auch. Der Gesetzgeber hat eindeutig definiert, dass ein junger Mensch mit 18 erwachsen ist.  Wenn wir beim Thema Prostitution eine besondere Altersgrenze schaffen, dann öffnen wir doch Tür und Tor für abweichende Altersgrenzen in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Damit würden wir schrittweise Erwachsene entmündigen. Ich halte das nicht für eine gute Idee.  Viel wichtiger ist es, präventiv zu arbeiten, sodass junge Erwachsene überhaupt nicht in der Prostitution landen.

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