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„Lass mich leben“24-Jähriger soll Studentin in Kölner Shisha-Bar vergewaltigt haben

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Der Angeklagte vor der Strafkammer für Sexualdelikte

Köln – Er gab den Kavalier, den sorgenden Beschützer, als er die junge Frau im August 2019 frühmorgens auf den Ringen ansprach. Sie wollte nach durchtanzter Nacht nur noch nach Hause. Im Gespräch stellte sich vermeintlich heraus, dass die 18-Jährige den gleichen Heimweg hatte. „Ist doch eine Richtung, teilen wir uns ein Taxi, ist sicherer“, schlug Erkan S. (24) der Studentin vor, die das Angebot bereitwillig annahm.

Was danach geschah, ist seit Dienstag Thema vor der Strafkammer für Sexualdelikte. Dem Kellner einer Shisha-Bar wird Vergewaltigung vorgeworfen.

Unter dem Vorwand, an seiner Arbeitsstelle noch Unterlagen holen zu müssen, unterbrach Erkan S. die gemeinsame Taxifahrt und lockte die Auszubildende in die bereits geschlossene Bar, versprach ihr, sie danach mit dem Bus nach Hause zu begleiten.

Opfer musste sich mehrfach übergeben

In dem Etablissement ging es dann zur Sache. Überfallartig zwang der Kellner die junge Frau zum Sex. Hielt ihr Mund und Nase zu, dass sie drohte zu ersticken. „Mach was Du willst, aber bitte lass mich leben“, flehte das Opfer. Dann zerrte er sie in den Keller, wo er sich mit Erlaubnis seines Arbeitgebers schon länger häuslich eingerichtet hatte und vergewaltigt sein Opfer mehrfach. Ging dabei so übel vor, dass sich die junge Frau mehrfach übergeben musste.

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„Es ist eine unentschuldbare Tat aber mein Mandant weiß, was er dem Opfer angetan hat“, erklärte Anwalt Jan Heeg für den Angeklagten. Mit seinem Geständnis wolle er dem Opfer den Auftritt im Zeugenstand ersparen.

Angeklagter hatte Teilzeitjob in Shisha-Bar an der Keupstraße

Erkan S. kam 2018 nach Deutschland und folgte seiner in Deutschland lebenden Ehefrau, die er im Alter von 17 Jahren in der Türkei heiratete. Die beiden haben eine 5 Jahre alte Tochter, seit 2018 lebt das Paar getrennt und S. ist seitdem wohnungslos. In der Shisha-Bar an der Keupstrasse hatte er einen Teilzeitjob, verdiente 600 Euro monatlich und durfte im Keller mietfrei wohnen.

Strafrechtlich hatte er sich bislang nichts zuschulde kommen lassen. Der Prozess ist auf sieben Verhandlungstage bis Ende März terminiert.

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