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Prozess in Köln33-Jähriger hat Jugendliche mit Messer bedroht

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landgericht (1)

Das Justizzentrum in Köln

Köln – Anscheinend war Kenan G. nicht ganz Herr seiner selbst, als er am 17. Juni dieses Jahres die Tat begang, für die er sich am Freitag vor dem Amtsgericht zu verantworten hatte. Vieles an dem Geschehen sei „nicht rational“, sagte der Vorsitzende des Schöffengerichts; klar sei jedenfalls: „Drei Minderjährige sind Opfer einer Straftat geworden.“ Wegen räuberischer Erpressung und Nötigung wurde der 33-Jährige zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Als zusätzliche Auflage muss er 100 Sozialstunden ableisten.

Von der Bitte zur bedrohlichen Forderung

Drei Jungen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren wurden als Zeugen gehört. Ihre Aussagen und die Anklage lassen sich so zusammenfassen: An jenem Tag kamen sie aus einem Supermarkt in Bilderstöckchen, als Kenan G. (Name geändert) sie ansprach. Zunächst fragte er nach zehn Cent. Dann bat er um das T-Shirt, das einer der 14-Jährigen trug; es zeigte ein Comic-Motiv. Aus der Bitte wurde eine bedrohliche Forderung, als G. sagte, was ein Schlag auf die Nase bewirke könne: Das Nasenbein könne sich ins Gehirn schieben. Nicht nur davon ließen sich die Teenager einschüchtern; in der Gürteltasche des Mannes sahen sie ein Messer. Also folgten sie.

Zwei warteten in der Nähe des Hauses, in das er mit dem 14-Jährigen ging. In seiner Wohnung brachte er ihn dazu, das T-Shirt zu tauschen und drohte mit einem Messer: „Ich will es nicht benutzen, aber wenn es sein muss, tue ich es.“ Dann verließen beide die Wohnung. Erst am nächsten Morgen erzählte der Älteste der Jungen seiner Mutter, was passiert war. Kenan G. kam in Untersuchungshaft.

Wodka und Heroin

Verteidigerin Barbara Schafgan-Herrmann sagte, ihr Mandant könne sich kaum an das Geschehen erinnern, so berauscht sei er gewesen. Nach der Entlassung aus dem Gefängnis, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt hatte, sei er rückfällig geworden. Am Tattag will Kenan G. eine halbe Flasche Wodka getrunken, ein halbes Gramm Heroin und Beruhigungsmittel genommen haben. Der Staatsanwalt hielt diese Angaben für überzogen. Das Schöffengericht ging von verminderter Schuldfähigkeit aus. Seit Jahrzehnten kämpft G., der vielfach vorbestraft ist, mit seiner Sucht. In seinem letzten Wort sagte er: „Es tut mir Leid, die Kinder in diese Situation gebracht zu haben. Ich will an meinem Drogenproblem arbeiten.“

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