Prozess in Köln38-Jähriger zu Unrecht vom Kollegen des Diebstahls beschuldigt

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Amtsgericht Symbolbild

Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Köln – Mit zwei Strafanzeigen machte Michael J. seinem Kollegen Sven K. das Leben schwer. Am Freitag musste sich der 38-jährige Systemtechniker vor dem Amtsgericht verantworten. Zweifacher Diebstahl und ein Versuch des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurden ihm zur Last gelegt.

Der erste Vorwurf: Am Morgen des 1. Dezember 2019 habe er am Wagen von J., der vor dem Mietshaus in Deutz, in dem er wohnt, geparkt war, die Radkappe eines Hinterrads gestohlen. Die zweite Beschuldigung: Zwei Wochen später, wiederum zwischen sieben und acht Uhr, habe er die Radkappe eines Vorderrads entwendet. Weiter heißt es ist in der Anklageschrift, er habe hochkant vier Schrauben hinter einen der Vorderreifen gestellt, so dass er beim Rückwärtsrangieren schwer beschädigt worden wäre.

Angeklagter streitet vor Kölner Amtsgericht alles ab

Sven K. stritt alles ab – und hatte gute Karten, vor allem deshalb, weil seine Frau im Zeugenstand sagte, zu den fraglichen Uhrzeiten sei sie mit ihm in der gemeinsamen Wohnung in Bergheim gewesen. Außerdem legen Nachrichten, die er an jenen Tagen per Whatsapp und bei Facebook austauschte, nahe, dass er an jenen beiden Morgen nicht in Deutz gewesen sein konnte. Hinzu kam in der Verhandlung, dass Michael J. (alle Namen geändert) eine unglückliche Figur machte.

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Zwar behauptete er, am 1. Dezember vom Wohnzimmerfenster aus mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit den Angeklagten beim Diebstahl erkannt zu haben, doch die Lichtverhältnisse sprachen dagegen. Seine Aussage zum zweiten Fall war noch entlastender, denn er gab an, bei der Polizei auf Nachfrage nur gesagt zu haben, er könne „nicht ausschließen“, dass K. der Täter sei. Außerdem war er sich beim Datum unsicher.

Belastungszeuge psychisch erkrankt

Was war das Motiv der Bezichtigung? Der Verteidiger sagte, beide Männer hätten im selben Raum eines Unternehmens in Düsseldorf gearbeitet, bis der Belastungszeuge psychisch erkrankt sei. Seitdem sei dieser der „festen Überzeugung“, K. habe dafür gesorgt, dass er dort nicht mehr arbeiten könne. J. räumte ein, er sei wegen schwerer Depressionen in Behandlung. Ihre Ursache hätten sie in einem Konflikt am Arbeitsplatz. Begonnen habe es damit, dass er K. für ausländerfeindliche Bemerkungen kritisiert habe. Der habe ihn daraufhin zusammen mit einem anderen Mitarbeiter so lange gemobbt, bis er davon krank geworden sei.

Den Anträgen des Staatsanwalts und des Verteidigers folgend sprach die Richterin Sven K. frei. Der Verteidiger hatte gefordert, dem Anzeigenerstatter die Gerichts- und Anwaltskosten aufzuerlegen. Davon sah die Richterin mit Rücksicht auf dessen psychische Verfassung aber ab. Die Kosten trägt nun die Staatskasse.  

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