Prozess in KölnFamilienvater belästigt Discounter-Mitarbeiter sexuell

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Symbolbild.

Köln – Als der stellvertretende Leiter einer Kölner Kik-Filiale zum Ladenschluss gerade die draußen ausgestellte Ware ins Geschäft räumen wollte, spürte er eine Hand an seinem Hintern. Ein Kunde hatte ihn begrapscht – während die Ehefrau des Täters nichtsahnend in der Filiale stöberte.

Kunde belästigt Kölner Kik-Mitarbeiter

„Du geiler Arsch“, das habe der Kunde nach dem Griff an den Po dreimal laut ausgesprochen, sagte der Kik-Mitarbeiter (22) beim Prozess vor dem Amtsgericht aus. Der Angeklagte, fünffacher Familienvater, musste sich wegen sexueller Belästigung und Beleidigung verantworten.

Der Mitarbeiter sagte aus, dem Mann gegenüber auf ein Hausverbot bestanden zu haben, nachdem zuvor zwei Kinder des Angeklagten im Geschäft beim Klauen erwischt worden waren. Dass sich dessen Ehefrau bereits im Laden aufhielt, habe der 22-Jährige nicht gewusst.

Offenbar kein überraschender Vorwurf

Der 40-Jährige habe zunächst vorgegeben, beim Wegbringen der Ware helfen zu wollen und sich von hinten genähert; dann habe er ihn angefasst. Dass der Familienvater vergangenen November noch wie angeklagt das Schimpfwort „Schwuchtel” benutzt haben soll, daran hatte der Zeuge keine Erinnerung mehr.

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Der Kik-Mitarbeiter rief die Polizei. Die Beamten trafen den Beschuldigten noch vor Ort an. „Er hat alles abgestritten und gesagt: 'Ich bin doch nicht schwul'“, sagten die Polizisten übereinstimmend. Allerdings habe der Mann bei Eröffnung des Vorwurfs ganz und gar nicht überrascht gewirkt.

Richterin glaubt Mitarbeiter und spricht Strafe aus

Verteidigerin Susanne Cziongalla sagte, ihr Mandant habe von einem bestehenden Hausverbot keine Kenntnis gehabt. Auch habe der Mitarbeiter ihm gegenüber mit der Zunge über den Mund geleckt, was er als „Anmache“ empfunden habe. Er habe diesen aber nicht angefasst.

Die Anwältin forderte einen Freispruch, nachdem Aussage gegen Aussage stehe. Die Richterin glaubte jedoch dem Kik-Mitarbeiter, der den Vorfall detailreich und ohne Belastungstendenzen geschildert hätte. Der Angeklagte soll daher 300 Euro Geldstrafe zahlen.

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