Prozess in KölnFrau wegen Betrugs mit Tonie-Figuren vor Gericht

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Eine Toniebox mit Figur

Köln – Eine Toniebox ist ein würfelförmiger Apparat, mit dem Audio-Inhalte wie Hörspiele und Musik aus dem Internet geladen und abgespielt werden können. Aktiviert werden sie über Figuren aus Hartgummi, die Tonies heißen und einen Chip enthalten, der beim Kontakt mit der Box den entsprechenden Inhalt abruft. Als begehrte Ware spielten Tonies eine Rolle in einem Betrugsprozess, der am Freitag vor dem Kölner Amtsgericht stattfand.

Mona S. (45, Name geändert) war angeklagt, in zwei Fällen solche Figuren in einem Kleinanzeigen-Portal angeboten zu haben ohne die Absicht, sie nach Zahlung zu liefern, zumindest nicht in voller Anzahl. Eine Kundin überwies im Juni des vergangenen Jahres 56 Euro für sechs Figuren, die nie bei ihr ankamen, eine andere im Juli zunächst 50 Euro und anschließend, nachdem sie einen Teil der 35 angebotenen Figuren erhalten hatte, 180 Euro, ohne dass sie die restlichen Tonies bekommen hätte. Mona T. legte ein Geständnis ab und zeigte sich reuig. Ihr Verteidiger erklärte, ihr Leben sei damals „aus den Fugen geraten“; mit dem Geld habe sie ihre Sucht finanziert. Schon seit langem sei sie drogenabhängig, sagte die arbeitslose Angeklagte. Sie habe vor, eine ambulante Suchttherapie zu machen.

Angeklagte hat bereits 22 Vorstrafen

Als sie die Betrugstaten beging, stand sie unter mehreren laufenden Bewährungen. 22 Vorstrafen, die überwiegend im Zusammenhang mit ihrer Abhängigkeit stehen, sind im Bundeszentralregister gespeichert. Zuletzt wurde sie im vorigen September vom Kölner Amtsgericht zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe für eine Tat im Januar 2020 verurteilt: In einem Geschäft hatte sie acht Tonies im Gesamtwert von rund 120 Euro gestohlen. „Unter Zurückstellung größter Bedenken“ hatte der Richter entschieden, dass die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Unter anderem hielt er Mona T. zugute, dass die Therapie gegen Kleptomanie, die sie 2019 begonnen hatte, zur Zeit der Tat noch nicht weit fortgeschritten war. Alles in allem stellte er ihr eine positive Sozialprognose aus.

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Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte acht Monate Haft und sagte, eine Aussetzung zur Bewährung komme nicht in Frage, weil die bisherigen Bewährungsstrafen keine Wirkung gezeigt hätten. Zwar setzte die Richterin unter Einbeziehung der früheren Strafe tatsächlich acht Monate fest, allerdings wiederum zur Bewährung. Mona T.s letztes „Bewährungsversagen“ habe nicht mit Betrug, sondern mit Diebstahl zu tun; zudem stehe im Raum, dass sie aus einem zwanghaften Drang heraus Eigentumsdelikte begehe.

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