Prozess in KölnHarald Schmidts Stalker wird in psychiatrische Einrichtung eingewiesen

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Harald Schmidt im Gerichtsgebäude

Köln – Es gab nie ein T-Shirt als Gewinn. Die Idee, den Preis bei der TV-Show „Schmidteinander“, mit der Entertainer Harald Schmidt vor Jahrzehnten auf Sendung ging, gewonnen und niemals erhalten zu haben, entspringt ebenso der kranken Psyche von Stalker Oliver W. (39) wie all die anderen wahnhaften Gedanken, mit denen er dem prominenten Moderator, dessen Familie und Umfeld all die Jahre das Leben schwer schwer machte.

Der Westdeutsche Rundfunk als ehemaliger Arbeitgeber und Produzent der damaligen TV-Show hatte recherchiert und nichts, aber auch gar nichts zum Thema T-Shirt-Gewinn gefunden.So hatte es die Managerin im Prozess als Zeugin ausgesagt.

Die Vorstellung, um den vermeintlichen Gewinn betrogen worden zu sein, war 1998 der Auslöser, dass Oliver W. zum Stalker wurde und zieht sich wie ein roter Faden durch all die Beleidigungen, Belästigungen, Bedrohungen und Erpressungsversuchen des unter einer paranoiden Schizophrenie leidenden Beschuldigten, der am Donnerstag nach drei Verhandlungstagen auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht erwartungsgemäß auf unbegrenzte Zeit in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen wurde.

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Zuvor hatte eine psychiatrische Sachverständige noch einmal ausführlich zum Krankheitsbild des Stalkers Stellung genommen, der schon unmittelbar nach dem Abitur erste Symptome von Wahnvorstellungen zeigte. Im Laufe der Jahre hatte der Ex-Student, der zuvor noch ein überdurchschnittliches Abitur hinlegte, wiederholt in psychiatrischen Kliniken sich zwangsweise aufgehalten. Mal hatte er seine Mutter gewalttätig angegriffen, dann einen Busfahrer, in einem Lokal gezündelt. Oliver W. sei „krankheits- aber nicht behandlungseinsichtig“, beschrieb die Ärztin die Weigerung des Stalkers, Medikamente zu nehmen.

Harald Schmidts Leben zur Hölle gemacht

W. habe die Familie Schmidt und deren Umgebung in seinem Querulantenwahn mit Beleidigungen, Beschimpfungen, versuchten Erpressungen und Morddrohungen das Leben zur Hölle gemacht. Da auch in Zukunft von ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit ähnlich gravierende Verhaltensweisen anzunehmen wären, was eine erheblich erhöhte Gefahr für seine Opfer darstelle, sei die zwangsweise Unterbringung unausweichlich. Oliver W.’s Kommentar zum Urteil war entsprechend gekennzeichnet von Uneinsichtigkeit: „Staatsterroristen sind das alle hier. Sie sollten schweigen.“

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