Prozess in KölnOberstaatsanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafe für Böllerwerfer

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Prozess Böllerwerfer Köln

Der Böllerwerfer vom Derby 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach muss sich vor dem Landgericht verantworten.

Köln – Drei Jahre und drei Monate Haft hat Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn am Dienstag für den Angeklagten gefordert, der beim Derby des 1. FC Köln gegen Borussia Mönchengladbach im September 2019 einen illegalen „Polenböller“ der Marke „Gorilla Bomb“ von der Südtribüne unter eine Menge von Pressefotografen und Ordnern geworfen und so mehr als 20 Menschen verletzt hatte.

Daneben werden dem 35-Jährigen, der sich vor dem Kölner Landgericht verantworten muss, drei weitere Taten zur Last gelegt. Der Hauptvorwurf lautet auf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Dabei habe der Angeklagte die Gesundheit „einer großen Zahl von Menschen“ geschädigt, zitierte Willuhn aus dem Gesetzestext. Die Hälfte der Opfer sei glimpflich davongekommen, weil die Knalltraumata schnell ausgeheilt seien; die andere Hälfte aber habe dauerhafte und erhebliche Schäden davongetragen, vom Tinnitus – einem Pfeifton im Ohr – bis zur Schwerhörigkeit.

Kölner Oberstaatsanwalt: „Es war keine Spontantat“

„Er war nicht nur laut, sondern auch sehr gefährlich“, sagte Willuhn zur Art des Böllers, dessen Wirkung ein Sachverständiger untersucht hatte. Unglaubhaft sei die Behauptung des Angeklagten, ihm sei der Knallkörper zugesteckt worden; vielmehr habe er ihn selber ins Stadion gebracht: „Es war keine Spontantat.“ Ebenso wenig sei ihm abzunehmen, dass er unter dem starken Einfluss von Kokain gestanden habe; lediglich von einer „leichtgradigen Alkoholisierung“ sei auszugehen. Von einer verminderten Schuldfähigkeit könne demnach keine Rede sein.

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Zwar habe der 35-Jährige ein Geständnis abgelegt, doch „ehrliche Reue kann ich nicht erkennen“, sagte Willuhn weiter und sprach von einer „zur Schau gestellten Empathielosigkeit“. Damit spielte er darauf an, dass der Angeklagte in der Verhandlung geklagt hatte, er selber sei durch den überraschend starken Knall traumatisiert worden und nun mit hohen Forderungen nach Schadenersatz und Schmerzensgeld konfrontiert.

Allein für diese Tat beantragte der Oberstaatsanwalt drei Jahre Haft. Es gehe dabei nicht nur um die Ahndung einer „individuellen Fehlentscheidung“, sondern auch um Vergeltung im Sinne der Opfer und um Generalprävention, also darum, dass die Strafe abschreckend wirkt. Auch die anderen Vorwürfe hält Willuhn für erwiesen.

Angeklagter soll Hitlergruß gezeigt haben

Im Oktober 2018 habe der Angeklagte bei einer Demonstration hinter dem Hauptbahnhof als Mitglied der als rechtsextremistisch eingestuften Organisation „Begleitschutz“ den Hitlergruß gezeigt und in diesem August in Ehrenfeld einem Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen und anschließend Polizisten beleidigt.

Die zwei Anwältinnen der Nebenklage unterstrichen in ihren Plädoyers das Leid ihrer Mandanten und warfen dem Angeklagten ebenfalls vor, es mangele ihm an Einsicht und Reue. Dessen Verteidigerin Birgit Lietz machte geltend, er sei „verschlossener als andere Menschen“. Die Folgen der Tat beim Derby täten ihm sehr wohl „von ganzem Herzen leid“. Er sei sich der Gefährlichkeit der „Gorilla Bomb“, die früher in Deutschland frei verkäuflich gewesen sei, „nicht bewusst“ gewesen. Und er hätte keine Chance gehabt, sie ins Stadion zu schmuggeln, denn so, wie er aussehe, sei er sicher „von oben bis unten gefilzt“ worden. Bis zum Ende seine Lebens werde er jeden Tag an das Geschehen und die Folgen denken müssen; dies sollte bei der Zumessung der Strafe Berücksichtigung finden. Er habe ein Alkohol- und Drogenproblem und werde „sich in Behandlung begeben“. Zu den weiteren Vorwürfen sagte Lietz unter anderem, es gehe nicht an, ihren Mandanten „in die rechte Ecke zu drücken“, und bei der „Ohrfeige“ in Ehrenfeld sei Alkohol im Spiel gewesen.

In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte, er wolle sich „bei allen Beteiligten noch mal sehr entschuldigen. Es tut mir auf jeden Fall sehr Leid.“ Die 13. Große Strafkammer will das Urteil am Donnerstag verkünden.

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