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Prozess in KölnSenior vergisst 500 Euro im EC-Automaten und Angeklagte greift zu

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Symbolbild

Köln – Diane S. (32, Name geändert) war arbeitslos und gerade knapp bei Kasse, als sich ihr vermeintlich eine Chance bot, an Geld zu kommen: an einem Geldautomaten, in dessen Schlitz 500 Euro steckten. Ihre Schwester hatte S. ausgeholfen und bereitwillig ihre ec-Karte zur Verfügung gestellt. Dann nahm das Geschehen seinen Lauf. Diane S. hatte sich am Geldautomaten in Porz-Urbach angestellt, der betagte Kunde vor ihr tat sich offensichtlich schwer, den Geldautomaten zu bedienen.

Als sich der 82-Jährige von dem Gerät entfernte, um im Innenraum des Kreditinstituts seine Kontoauszüge auszudrucken, glaubte Diane S. ihren Augen nicht zu trauen. Der Senior hatte vergessen, das abgehobene Geld auch aus dem Automaten zu nehmen. Ein Griff - und die Geldsorgen der jungen Frau schienen vorübergehend gekärt. Anstatt dem Senior die 500 Euro hinterher zu bringen, hatte Diane S. das Geld eingesteckt.

Überwachungskamera an Kölner Bank überführt Täterin

Doch der unerwartete Reichtum währte nicht lange. Schließlich gab es am Automaten eine Überwachungskamera. Weil Diane S. mit der Karte ihrer Schwester ebenfalls Geld abgehoben hatte und zudem der Schwester sehr ähnlich sah, hatte die Polizei zunächst gegen die Schwester als vermeintliche Diebin ermittelt. Der alte Herr hatte zuvor Anzeige wegen Diebstahls erstattet.

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Im Prozess gab Diane S. jedoch alles unumwunden zu, zerknischt und kleinlaut legte sie Wert auf die Feststellung, dass ihre desolate finanzielle Situation alleiniges Motiv für die Tat gewesen war. Der Richter zeigte Verständnis: „Die an den Tag gelegte kriminelle Energie ist gering,“ befand der Jurist und stellte das Verfahren gegen Auflagen ein. Wenn S. dem Rentner die 500 Euro zurückzahlt und zusätzlich 100 Euro an die Staatskasse überweist, gilt sie als nicht vorbestraft.    

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