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Prozess in KölnWie ein 36-Jähriger an Hotel und Wohnung kam, ohne zu zahlen

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Rheinauhafen

Für seine Wohnung im Kölner Rheinauhafen zahlte Dieter S. keine Miete.

Köln – Er gab den seriösen Geschäftsmann, den erfolgreichen Hotelier, der in der Lüneburger Heide ein 60-Betten-Haus mit Wellness-Oase zum Gewinn führte, oder den Manager, der bei Borussia Dortmund für Tausende Euro gleich mehrere Logen mietete, um dort Geschäftspartner zu bewirten. Und schließlich entsprechend luxuriös logierte: Mit Frau und Kind in einer Dreizimmerwohnung im Rheinauhafen – für 2951 Euro Miete.

Doch in der Realität zahlte Dieter S. (36, Name geändert) weder Miete noch Pacht, ließ sämtliche Verträge platzen und landete dafür seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Auf freien Fuß wollte ihn der Haftrichter damals nicht lassen, zu hoch schien ihm die Fluchtgefahr des Mehrfachbetrügers. Immerhin hatte er innerhalb kürzester Zeit bei seinen Gläubigerin knapp 100 000 Euro Außenstände verursacht.

Insolvenz kurz nach der Pachtung

Kleinlaut und scheinbar geläutert saß der zweifache Familienvater am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Mit einem umfangreichen Geständnis hoffe er auf ein „verschlanktes Verfahren“, sagte sein Verteidiger und ließ dann seinen Mandanten sprechen. „Ich wollte beweisen, was für ein toller Typ ich bin, es war absoluter Schwachsinn und und Überheblichkeit“, sagte dieser. Als gelernter Tischler habe er nach der Ausbildung keinen Job gefunden, deshalb in der Gastronomie als Kellner angefangen, sich zum Restaurantleiter hochgearbeitet.

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Er pachtete ein Ausflugslokal, ging bereits fünf Monate später in die Insolvenz. „Ich wollte was Eigenes auf die Beine stellen“, erklärte er sein Vorhaben, als er in Bad Bevensen in Norddeutschland für monatlich 17 850 Euro Pacht und 53 550 Euro Provision bei einem Makler einen Vertrag für ein Hotel unterschrieb und gefälschte Bankdokumente vorlegte. Darin war unter anderem von einer Erbschaft über 14 Millionen Schweizer Franken die Rede. Die Dreizimmer-Wohnung im Rheinauhafen ergaunerte er sich mit einem Rechtsanwaltsschreiben, in dem stand: „ Mandant S. ist ein angenehmer und zuverlässiger Geschäftspartner, der über ausgezeichnete Vermögensverhältnisse verfügt.“

Günstige Sozialprognose

„Sie haben das große Rad gedreht und eine Welt erschaffen, die nicht existierte, warum?“, versuchte der Richter – vergeblich – ein Motiv zu erfragen. Der Staatsanwalt sprach von „erheblicher krimineller Energie“. Gleichwohl sah aber auch er eine „positive Sozialprognose“ und hielt eine Bewährungsstrafe noch für vertretbar.

Ebenso wie das Gericht: „Wir hoffen, dass Ihnen die Untersuchungshaft so zugesetzt hat, dass Sie ihre Lektion gelernt haben“. S. wurde zu einem Jahr und sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Er will jetzt sein Geld mit harter Arbeit verdienen – zum Beispiel Spargelstechen. Seine Frau arbeite im Jobcenter und habe ihm bereits diverse Umschulungsangebote herausgesucht.

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