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32-Jähriger soll mehrere Brände gelegt haben„Er ist sehr häufig da, wo es brennt“

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Symbolbild

Köln – Als es im Januar dieses Jahrs in einem Keller in Vingst brannte, fiel der Verdacht schnell auf Dieter B. (32, Name geändert). Er hatte sich in unmittelbarer Nähe verdächtig gemacht. Eine private Überwachungskamera zeigte ihn in direkter Nähe zum Tatort. Der mehrfach – allerdings in anderer Sache – vorbestrafte Mann war den Brandermittlern sehr gut bekannt, denn „sein Name tauchte immer wieder auf, wenn es um ungeklärte Brandfälle ging“, sagte eine Kripobeamtin im Zeugenstand.

Allerdings hatte es nie für eine Verurteilung gereicht. Entweder war B. zu clever oder er war ganz einfach nicht der Täter. Grund genug im Januar nach dem ungeklärten Brand in Vingst beim Amtsgericht einen Obervierungsbeschluss zu erwirken. Vier Tage lang hefteten sich die Beamten auf die Fersen des arbeitslosen Landschaftsgärtners.

Anfang Februar erfolgte dann die Festnahme – allerdings war B. wieder nicht auf frischer Tat ertappt worden. Vor Gericht steht er nun wegen zweifacher schwerer Brandstiftung. Er verweigert die Aussage, will sich auch nicht von einem Psychiater untersuchen lassen, und – hofft auf einen Freispruch.

Brand rechtzeitig gelöscht

Der Observierungsbeschluss lautete auf 24 Stunden Überwachung. Die Ermittler hatten B. am 4. Februar morgens aus seiner Wohnung in Ostheim kommen sehen, sich an seine Fersen geheftet, als er nach Mülheim fuhr, dort mit Kumpels am Wiener Platz abhing und gegen mittag an der Haustür eines Mehrparteienhauses an der Frankfurter Straße klingelte. Er ging rein, kam nach sieben Minuten wieder heraus, positionierte sich an der Hauswand gegenüber und wartete. Einem Beamten kam das komisch vor: er ging in das Haus, runter in den Keller, wo bereits ein Kühlschrank in Flammen stand. Der Brand wurde rechtzeitig gelöscht, B. noch am selben Tag festgenommen.

„Er wirkte ruhig, sehr gelassen, entspannt,“ erinnerte sich ein Polizist an die Festnahme, bei dem man beim mutmaßlichen Täter lediglich ein Feuerzeug sicherstellte. Schon zu diesem Zeitpunkt verweigerte B. jede Aussage. „Obwohl die Taten Verbrechens-Charakter haben, ist wegen des geringen Schadens die Straferwartung nicht allzu hoch“, versuchte der Richter, den Angeklagten zu einer Aussage zu bewegen. Vergeblich.

„Er ist sehr häufig da, wo es brennt“, sagte die Sachbearbeiterin für Brandfälle bei der Kripo im Zeugenstand. Immer wieder habe es Anhaltspunkte für seine Täterschaft gegeben, aber lediglich im letzten Fall sei „man überzeugt, dass er es war, da gibt es keine Zweifel.“

Für das Gericht allerdings bestehen noch Zweifel. Deshalb soll an einem weiteren Verhandlungstag noch ein weiterer Zeuge gehört werden. 

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