Prozess wegen MissbrauchsKölner soll sein Baby lebensgefährlich geschüttelt haben

Lesezeit 2 Minuten
Symbolbild

Symbolbild

Köln – Die gute Nachricht vorweg: Lisamarie geht es wieder gut. Nach Aussagen der Ärzte wird die Zweijährige keine bleibenden Schäden davontragen. Kurz nach ihrer Geburt sah das anders aus. Ihr Vater Dieter S. (Name geändert) war mit dem Neugeborenen 2017 aufgeregt im Kinderkrankenhaus erschienen, nachdem das Baby sich mehrfach erbrochen hatte.

„Das kann doch nicht vom Schütteln kommen“, soll er besorgt die Krankenschwester gefragt haben. „Lebensgefährliches Schütteltrauma“ lautete dann auch die Diagnose der Ärzte, die bei Lisamarie Einblutungen der Netzhaut und Blut im Gehirn diagnostizieren.

Vater wegen Missbrauch in Köln vor Gericht

Wegen Missbrauch von Schutzbefohlenen sollte dem Dachdecker am Freitag vor dem Schöffengericht der Prozess gemacht werden. Es war der dritte und offensichtlich nicht der letzte vergebliche Versuch, das Strafverfahren zu beginnen. Wieder fehlten Zeugen. Diesmal jene Krankenschwester, die inzwischen in 900 Kilometern Entfernung in den Alpen wohnt. Ihre belastende Aussage ist ein entscheidender Baustein der Anklageschrift.

Das könnte Sie auch interessieren:

„Mein Mandant sagt: Das war ich nicht“, hält die Verteidigung dagegen und fügt an: „Es ist unbestritten, dass mehrere Personen Zugang zu dem Kind hatten.“ Beispielsweise die inzwischen verstorbene Mutter des Angeklagten, die ihrem Sohn bei der Babypflege zur Seite stand. Denn der Dachdecker war allein mit dem Neugeborenen, weil die Kindsmutter direkt nach der Entbindung ins Gefängnis musste, um eine Haftstrafe wegen Betruges abzusitzen.

Der Angeklagte hat bereits ein zweites Kind

Das Paar ist inzwischen verheiratet und hat ein zweites Kind. Beide Kinder leben allerdings in Pflegefamilien. Laut Anklage hat sich der Vater der mehrfachen Kindesmisshandlung schuldig gemacht, weil die Ärzte auch ältere Verletzungen an dem drei Wochen alten Baby diagnostizieren. „Die Überforderung des Vaters spricht aus jeder Seite der Akte“, sagt die Anklägerin, was nicht heißen müsse, dass der Dachdecker „auch ein liebevoller fürsorglicher Vater sein kann“.

Im nächsten Jahr soll der Prozess noch einmal von vorne anfangen.

KStA abonnieren