Raser-Prozess AuenwegAngeklagter gesteht Schuld am Tod von Radfahrerin

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Die beiden Angeklagten mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal.

Köln – Er wolle sich bei der Familie der getöteten Radfahrerin Miriam Scheidel (19) entschuldigen, beginnt Firat M. seine kurze Erklärung, die er zu Prozessbeginn von einem Blatt abliest. „Es tut mir unendlich Leid. Es hat lange gedauert, aber heute stehe ich dazu, was ich getan habe“, sagt der 24-Jährige am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht. „Ich bin erwachsen geworden.“

„Jeder hasst mich, das macht mich kaputt“

 Dann gibt er einen Einblick in sein Seelenleben: Menschen gehe er lieber aus dem Weg, ohne sie zu grüßen, sagt er. Denn: „Jeder hasst mich, das macht mich kaputt.“ Die Medien hätten ihn nach dem tödlichen Unfall auf dem Auenweg im April 2015 als „Totraser“ abgestempelt, als „Rowdy Nummer eins“. Inzwischen aber wisse er, was ein Auto so alles anrichten könne, das sage er auch seinen Freunden immer wieder – zum Beispiel wenn einer sich auf der Autobahn rasant in den fließenden Verkehr einfädele. „Dann bekomme ich Paranoia. Ich bin ein unerträglicher Beifahrer“, sagt Firat M.

Auenweg Gedenkstätte

Am Auenweg erinnern ein Kreuz und Kerzen an die Radfahrerin.

Die Erklärung habe sein Mandant selbst verfasst, betont M.‘s Anwalt anschließend. Wie glaubhaft sie ist, wird das Gericht bewerten müssen. Bei den Eltern und dem Bruder der getöteten Studentin hinterlassen die Worte fragende Blicke. Frei von Widersprüchen ist M.‘s Auftritt vor Gericht an diesem ersten Tag tatsächlich nicht: Liest er zunächst noch vor, er habe kaum mehr Kraft, um Sport zu treiben und leide unter Schlafstörungen, schildert er später, er sei vom Arbeiten so erschöpft, dass er nach Feierabend nur noch schlafe. Allerdings betreibe er weiterhin Fitnesssport.

Angeklagten droht nun Gefängnis

Das Kölner Landgericht hatte Firat M. und Erkan F. in erster Instanz zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise 21 Monaten verurteilt. Bei einem illegalen Rennen auf dem Auenweg war F.‘s BMW ins Schleudern geraten und hatte die Radfahrerin tödlich verletzt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das vielen als zu milde erscheinende Urteil im Juli teilweise auf. 

Die Begründung: Das Landgericht habe sich nicht ausreichend mit der Frage auseinandergesetzt, wie sich die Bewährungsstrafe auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirke. Nun wird vor einer anderen Kammer des Landgerichts neu verhandelt. Die beiden 24-Jährigen müssen damit rechnen, diesmal ins Gefängnis zu gehen.

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Vieles wird davon abhängen, wie die beiden Angeklagten ihre Zeit nach der ersten Verurteilung genutzt haben. Sind sie beispielsweise in festen Arbeitsverhältnissen, in einem stabilen Freundeskreis, haben sie sich von der Raserszene losgesagt, kurz: Ist ihre Sozialprognose günstig, dann könnten sie womöglich um einen Gefängnisaufenthalt herumkommen.

Nie wieder in getunte Autos steigen

 Die Fragen des Gerichts an diesem ersten von drei Verhandlungstagen zielen denn auch genau darauf ab. Erkan F. arbeitet auf 20-Stunden-Basis in der Bäckerei seiner Schwester. Sein anvisiertes Bachelor-Studium in Maschinenbau scheint derzeit eher auf Eis zu liegen. Er sei zwar im vierten Semester eingeschrieben, komme aber trotz „15 bis 20 Therapiestunden“ seit dem Unfall wegen seiner anhaltenden Konzentrationsstörungen nicht richtig voran, schildert F. Sein Kumpel Firat M. arbeitet seit einigen Monaten bei Zeitarbeitsfirmen in der Autobranche. 

Er wolle dort aufsteigen, habe die Aussicht auf eine Festanstellung, sagt er, wolle sich andererseits aber auch um eine Ausbildung bemühen. In getunte Autos sei er nie wieder eingestiegen, sagt er. Er bekomme nicht aus dem Kopf, was auf dem Auenweg passiert sei. Eine Therapie wolle er aber auch nicht machen: „Dann denken die Leute, dass ich bekloppt bin.“

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