RestimpfdosenUnmut bei Mitarbeitern der Stadt Köln über vorgezogene Impfung

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Impfentrum Köln Symbol

Das Impfzentrum wird in der Köln-Messe

Köln – Die Stadtverwaltung besteht aus rund 19 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – 8000 von ihnen haben bereits ein Angebot für eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Dazu gehören sowohl diejenigen, die laut Impfordnung regulär an der Reihe waren, aber auch solche, die in der Reihenfolge vorgezogen wurden. Das sorgt in den Reihen der Stadtverwaltung für Unmut.

„Die Stimmung ist mies, weil man von Kolleginnen und Kollegen hört, die bereits geimpft sind, obwohl sie nicht vorerkrankt und nicht älter als 60 Jahre sind, und dann auch noch im Homeoffice arbeiten“, sagte ein Insider im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Während einige Amtsleiterinnen und Amtsleiter dafür sorgen würden, dass ihre Leute vorgezogen werden, würden andere die Haltung vertreten, dass zuerst alle Vorerkrankten und Über-70-Jährigen in Köln geimpft sein müssten. Tatsächlich warten zurzeit noch immer Tausende aus diesen beiden Gruppen, die im Fall einer Covid-19-Erkrankung mit einem besonders schweren oder gar tödlichen Verlauf rechnen müssen, auf ihre erste Impfung.

Die Stadt verweist darauf, dass die von Rettungsdienstchef Alex Lechleuthner geleitete Ethikkommission und der städtischer Krisenstab darüber entscheiden, wer in der Impfreihenfolge vorgezogen wird. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten zudem ausschließlich Restimpfdosen erhalten. „Durch diese Impfungen im Rahmen der Restimpfdosen ist keine Benachteiligung von Impfberechtigten im Regelsystem eingetreten“, sagt ein Stadtsprecher.

Überhangdosen bleiben übrig

Seit Beginn der Impfkampagne sei festzustellen, dass am Ende eines Impftages Überhangdosen übrig bleiben, weil Termine nicht wahrgenommen werden oder die Impfärzte unerwartet eine siebte Dose aus der Ampulle ziehen konnten. Um zu verhindern, dass die Restimpfdosen weggeworfen werden müssen, seien Berufsgruppen aus medizinischen oder verwandten Bereichen, Personal aus verschiedenen Sozialeinrichtungen sowie Beschäftigte aus Bereichen von Justiz, Polizei, kritischer Infrastruktur im Bereich Stromversorgung und auch der Stadtverwaltung geimpft worden. Diejenigen werden nach Angaben der Stadt spontan angerufen, sobald klar sei, dass Reste übrig bleiben.

Inwieweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt der kritischen Infrastruktur angehören, entscheidet die Ethikkommission. Als „kritische Infrastrukturen“ gelten Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Stadtverwaltung in fünf Gruppen eingeteilt

Zuletzt hatte es Irritationen darüber gegeben, dass 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Bauhofs ein vorgezogenes Impfangebot mit Restdosen erhielten. „Das ist nur die Spitze des Eisbergs“, berichtet der Insider. Wie die Stadt auf Anfrage bestätigt, erhielten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle des Ordnungsamts, des Amts für Informationsverarbeitung, des Amts für Soziales, Arbeit und Senioren und des Amts für Kinder, Jugend und Familie ein vorgezogenes Impfangebot. „Warum jemand von der Bußgeldstelle vorzeitig geimpft werden muss, obwohl er keinen Kundenkontakt hat, das ist schon schwierig zu verstehen“, sagt der Insider.

„Ausschlaggebend für Impfungen von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung sind die in der Impfverordnung festgelegten Kriterien“, sagt der Stadtsprecher. So seien beispielsweise die Erzieherinnen und Erzieher aus dem Amt für Kinder, Jugend und Familie explizit in den Priorisierungsgruppen eins und zwei der Impfverordnung genannt. Die Ethikkommission hat die Ämter der Stadtverwaltung in fünf Prioritätsgruppen aufgeteilt – grundsätzlich impfberechtigt sind die Gruppen eins und zwei. Die Gruppe drei darf Restimpfdosen erhalten. Zur ersten Gruppe gehört das medizinische Personal, zur zweiten Gruppe Mitarbeitende aus den Bereichen Schule, Kindertagesstätten und schulpsychologischer Dienst.

Die dritte Gruppe umfasst Mitarbeitende im Außendienst mit einem hohen Ansteckungsrisiko sowie diejenigen, welche die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sicherstellen sollen – dazu gehören auch die Oberbürgermeisterin und die Leiterin des Krisenstabs. In Gruppe vier befinden sich die Mitarbeitenden im Innendienst mit Kundenkontakt, wie etwa in den Kundenzentren oder bei der Kfz-Zulassungsstelle. Der fünften Gruppe gehören alle restlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Innendienst an.

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Obwohl die vorgezogenen Mitarbeitenden der Stadt Restimpfdosen erhalten, werden sie nicht ausschließlich abends geimpft. „Es gibt auch Restimpfdosen die zum Beispiel bei Impfaktionen in Pflegeheimen anfallen – hier erfolgt dann eine Impfung unmittelbar nach Beendigung der Impfaktion, also nicht zwingend am Abend“, sagt der Stadtsprecher.

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