Rizin-Bomber-ProzessSief Allah M. habe „militante islamistische Geisteshaltung“

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Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den tunesischen Staatsangehörigen Sief Allah H. (Archivbild)

Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den tunesischen Staatsangehörigen Sief Allah H. (Archivbild)

Köln – „Auserlesenes Saatgut für gehobene Ansprüche“ bietet der Online-Shop an, von dem Sief Allah H. (31) und seine Frau Yasmin H. (43) 3000 Rizinussamen bezogen haben sollen zum Zweck, aus ihnen das Gift für eine Biokampfstoffbombe für einen islamistischen Terroranschlag zu gewinnen.

Im Prozess gegen das tunesisch-deutsche Ehepaar hat am Montag der baden-württembergische Händler, der das Internet-Geschäft betreibt, vor dem 6. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts ausgesagt. Zweimal wurden aus Chorweiler über Amazon und Ebay je 1000 Samen geordert. Weil es Probleme mit der Zustellung gab, packte der Verkäufer aus Kulanz weitere 1000 Bohnen dazu.

E-Mails auch von Sief Allah H.s Frau?

Jene Probleme führten zu einer E-Mail-Korrespondenz zwischen Kundschaft und Händler, die für die Beweiserhebung wichtig ist. Denn offensichtlich wurden die kurzen Texte auf Käuferseite von mindestens zwei Personen verfasst, mal in gutem, mal in sehr gebrochenem Deutsch. Stammen also manche E-Mails nicht von Sief Allah H., sondern von seiner Frau?

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Am 19. Verhandlungstag wurde außerdem weiter verlesen, was die Auswertung von Daten, die auf einem Smartphone des Angeklagte sichergestellt wurden, ergeben hat. Das Material reicht von Videodateien, auf denen sich Propaganda der Terrormiliz „Islamischer Staat“ und Anleitungen zum Bau einer Bombe finden, bis hin zu Chats, in denen Sief Allah H. unter dem Namen eines Feldherrn und Gefährten des Propheten Mohammed auftritt und sich mit einem gewissen Said austauscht.

Bei der Untersuchung eines Chats ist ein Islamwissenschaftler zu dem Resultat gelangt, Sief Allah H. charakterisiere eine „militante islamistische Geisteshaltung“.

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