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Rizin-Bomber-ProzessYasmin H. sah ihre Mutter an einer Überdosis sterben

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Das Verfahren gegen die Ehefrau des Verurteilten ist abgetrennt und fortgeführt worden.

  • Im Prozess um die Ehefrau von Sief Allah H. soll geklärt werden, welche Rolle Yasmin H. bei dem geplanten Terroranschlag in Chorweiler spielte.
  • Diese gab bisher einige Details aus ihrem Privatleben bekannt. Sprechen diese Aussagen gegen eine volle Schuldfähigkeit?
  • Ein Gutachten soll Klarheit bringen.

Köln – Ist Yasmin H., die mit ihrem Ehemann Sief Allah H. in Chorweiler einen islamistischen Terroranschlag mit einer Splitterbombe und dem hochgiftigen Rizin vorbereitet haben soll, nur eingeschränkt schuldfähig? Geleitet von dieser Frage hat der renommierte Experte Norbert Leygraf am Dienstag vor dem 6. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts sein psychiatrisches Gutachten erstattet. Das Ergebnis war nicht zu erfahren, denn zuvor war auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden.

Die 44-Jährige, die seit 22 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, bestreitet, gewusst zu haben, dass ihr 13 Jahre jüngerer Ehemann in dem Hochhaus in Chorweiler, in dem die Familie wohnte, an einer Bombe baute und Rizin herstellte. Erst recht sei sie nicht daran beteiligt gewesen. Allerdings hat sie sich offen als „Islamistin“ bezeichnet und zugegeben, ihrem Mann bei seinen Versuchen geholfen zu haben, über die Türkei nach Syrien auszureisen, um aufseiten der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu kämpfen.

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Vor drei Wochen hatten die Verteidiger beantragt, ein Schuldfähigkeitsgutachten erstellen zu lassen und geltend gemacht, vermutlich leide ihre Mandantin an einer Persönlichkeitsstörung. Dabei bezogen sich vor allem auf die umfangreiche Einlassung, die Yasmin H. an vier Verhandlungstagen vorgelesen hatte. Zu den privaten Details, die sie preigab, gehörte, dass sie mit fünf Jahren ihre Mutter, eine Prostituierte, vor ihren Augen an einer Überdosis Rauschgift habe sterben sehen.

Erfahrener Sachverständiger

Mit 30 Jahren konvertierte sie zum Islam, der nach ihren Worten „meine ganzen Fragen beantwortet und mich beruhigt hat“. Als sie von mehreren Männern bereits fünf Kinder hatte, heiratete sie 2014 in Tunesien Sief Allah H., mit dem sie zwei weitere Kinder bekam. Er ist im März zu zehn Jahren Haft verteilt worden. Als der Prozess noch gegen beide Eheleute geführt wurde, reichte Yasmin H. zu seiner hellen Empörung die Scheidung ein. In ihrem Antrag, die 44-Jährige, untersuchen zu lassen, benannten die Verteidiger einen Sachverständigen aus Gießen.

Doch die Wahl des Senats fiel auf Leygraf, der bis 2018 Direktor des Instituts für forensische Psychiatrie des LVR-Klinikums Essen war und seit Jahrzehnten in Gerichtsverfahren Straftäter begutachtet. In einem Aufsatz aus dem Jahr 2015 warnt Leygraf davor, religiösen Fanatikern den Stempel der Krankheit aufzudrücken: Ein bestimmter Glaube werde nicht dadurch zu einer „psychischen Störung“, dass er „die Notwendigkeit seiner möglichst weltweiten Verbreitung beinhaltet, weshalb auch der gewalttätige Kampf gegen die Ungläubigen zur scheinbaren Pflicht wird“. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt.

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