Rocker-HintergrundHaftstrafe für Schüsse auf offener Straße in Köln

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Der Angeklagte hatte Streit mit dem damaligen Kölner Bandidos-Boss.

Köln – Nach einer mehrfachen Schussabgabe mitten in Kalk muss ein ehemaliger Gastronom für vier Jahre ins Gefängnis. Das entschied die 1. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts unter Vorsitz von Richter Achim Hengstenberg. Der Angeklagte hatte von Streitigkeiten mit Rockern der mittlerweile verbotenen Gruppierung „Bandidos“ berichtet. Er hatte zwei Brüder verletzt, auch mit einem Messer.

Köln-Kalk: Zu Messer und Pistole gegriffen

Laut Staatsanwalt Klaus Pfitzner war der Angeklagte Engin T. (37) Mitte Dezember des vergangenen Jahres vor einem Café in der Johann-Mayer-Straße auf einen Bekannten getroffen. Nachdem dieser T. mit einem Faustschlag zu Boden befördert hatte, zog der Angeklagte ein Messer und stach zu. „Aber nicht so, dass er das bis zum Anschlag reinhämmert“, erklärte Verteidiger Martin Bücher.

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Martin Bücher im Kölner Landgericht.

An der Flanke getroffen verständigte der Verletzte seinen Bruder, der daraufhin aus einem weiteren Lokal stürmte. Der Angeklagte, der da bereits in seinem Auto saß und laut eigener Aussage in einer Parklücke festhing, holte eine Pistole aus dem Handschuhfach und schoss. Er traf den Bruder des zuvor Verletzten an der Leiste und flüchtete. Zwei Tage später stellte sich der Schütze der Polizei.

Köln: Probleme mit Kölner „Bandidos“-Präsident

Verteidiger Bücher legte für seinen Mandanten ein umfassendes Geständnis ab. Dass er überhaupt mit seinem Bekannten aneinandergeraten war, konnte er sich nur mit seinen Problemen mit dem früheren „Bandidos“-Präsident Aykut Ö. (35) erklären, der derzeit in Haft sitzt. Mit dem habe er eine Shisha-Bar geführt, bis es zum Zerwürfnis gekommen sei. Seitdem habe er um seine Gesundheit fürchten müssen.

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Ein Schlüsselerlebnis sei es für den Angeklagten gewesen, als vor einiger Zeit sechs mit Baseballschlägern bewaffnete Männer vor dem zu Hause seiner Eltern gestanden hätten. Danach habe er sich auch die umgebaute Schreckschusspistole zugelegt. „Woher hatten Sie die Waffe?“, fragte der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg. „Vom Kölnberg“, so die Antwort.

Kölner Angeklagte kommt aus der U-Haft frei

Die verletzten Brüder rückte der Angeklagte in die Nähe der „Bandidos“. Warum der schwelende Konflikt am Tattag wieder aufgebrochen sei, wisse er nicht. Der mit dem Messer verletzte Mann sagte aus, den Konflikt nicht gesucht zu haben, zumal er frisch operiert gewesen sei. Einen Rocker-Hintergrund bestätigte er nicht. Er sei von T. bedrängt worden, habe daher zugeschlagen. 

In seiner Urteilsbegründung hob Richter Hengstenberg hervor, dass bei der dreifachen Schussabgabe auch ohne weiteres Unbeteiligte auf der belebten Straße in Kalk hätten getroffen werden können. Bis zu einer möglichen Rechtskraft hob der Richter aber den Haftbefehl auf, der Angeklagte kam somit frei. Als Schmerzensgeld zahlt er dem durch den Schuss verletzten Opfer 10.000 Euro.

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