„Einmaliges Flair“So soll das Kölner Auenviertel vor Verdichtung geschützt werden

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Nicht immer passen Neu-und Altbauten im Auenviertel zusammen.

Nicht immer passen Neu-und Altbauten im Auenviertel zusammen.

  • Anwohner des Auenviertels haben gegen einen Bebauungsplan der Stadt Köln geklagt – mit Erfolg.
  • Die bisherigen Vorhaben müssen angepasst werden, da etwa die Emissionen aus dem Luft- und Schiffsverkehr im Planverfahren nicht ausreichend gewürdigt wurden.
  • Wie nun das historische Flair in Rodenkirchen geschützt werden soll, lesen Sie hier.

Rodenkirchen – Einfamilienhäuser reihen sich wie eine Perlenschnur aneinander, Bäume mit ausladenden Kronen säumen die Straßen – aber auch etliche parkende Autos. Das Auenviertel in Köln hat sich verändert. So verändert, dass die Stadt plante, das Viertel zwischen Weißer Straße und Rheinufer in Rodenkirchen vor Verdichtung zu schützen.

Doch der Bebauungsplan, der vom Stadtentwicklungsausschuss am 8. Dezember 2009 beschlossen und zwei Jahre später im Mai 2011 ausgelegt wurde, fand bei einigen Anwohnern keine Zustimmung. Sie gingen rechtlich gegen die Pläne vor.

Erlaubten Gebäudehöhen im Bebauungsplan überschritten

Mit Erfolg, denn das Oberverwaltungsgericht in Münster rügte in einem Normenkontrollverfahren, das sich mit Rechtswidrigkeiten in Bebauungsplänen beschäftigt, dass die Emissionen aus dem Luft- und Schiffsverkehr im Planverfahren nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Auch habe die Prüfung ergeben, dass die maximal erlaubten Gebäudehöhen im Bebauungsplan überschritten wurden und verändert werden müssen. Die liegen nun bei einer maximal zweigeschossigen Bauweise und einer Höhe von sieben Metern.

Und weil auf den ehemals weitläufigen Grundstücken nach Abriss alter Bausubstanz oder bei Teilung des Grundstücks stark nachverdichtet wurde, ist auch dies nun Gegenstand des überarbeiteten Bebauungsplans – ebenso wie Maßnahmen an den Gebäuden, die dem Lärmschutz dienen. Das können etwa schalldämmende Lüftungseinrichtungen sein, die bei geschlossenen Fenstern wirken. Das Urteil wurde schon am 27. Oktober 2016 gefällt. Solange hat es nun gedauert, die Pläne zu überarbeiten.

Lärmpegel hat durch zu schnell fahrende Autos zugenommen

Dass sich das Auenviertel sehr verändert hat, stellen vor allem langjährige Anwohner fest. Der Lärmpegel habe auch durch zu schnell fahrende Autos im Viertel zugenommen, wie Anwohner Hans-Erich Hertzog kritisierte. Zwar sei die Geschwindigkeit meist auf Tempo 30 begrenzt, doch daran würden sich viele Autofahrer nicht halten. Vor allem wegen der vielen Durchgangsstraßen im Auenviertel.

An erster Stelle steht die Grüngürtelstraße, die bevorzugt von Ausflüglern und Campinggästen des nahe gelegenen Campingplatzes genutzt werden. Das Rheinufer mit seinen feinsandigen Stränden zieht bei Sonnenschein regelmäßig etliche Besucher von außerhalb an. Aber auch der Auenweg wird gern als Abkürzung und Umfahrung der Weißer Straße genutzt.

Die Bürgervereinigung Rodenkirchen jedenfalls begrüßt die Neuerungen des Bebauungsplans. „Wir stehen für die Erhaltung der Wohn-und Lebensqualität im Ort“, sagt deren Vorsitzender Dieter Maretzky. „Das komplette Auenviertel muss sein einmaliges Flair behalten. Es darf nicht durch Teilung der Grundstücke zugebaut werden.“

Historisch gewachsenes Wohnviertel unterliegt Wandel

Das Viertel habe eine ganz besondere Struktur, auch deshalb sei es zu begrüßen, dass durch die Planungen eine Nachverdichtung im Hinterland großer Liegenschaften verhindert werde. „Wir beobachten seit einiger Zeit mit großer Sorge, dass das historisch gewachsene Wohnviertel einem Wandel unterliegt. Dazu gehört auch die Teilung von Grundstücken“, so Maretzky weiter. Eine „schleichende städtebauliche Verdichtung zerstört aber über kurz oder lang unser historisch wertvolles Viertel“ – das sehr deutlich das Wachstum kleiner Dörfer zeige.

Kleinstgehöfte, die einst das Viertel prägten, sind längst verschwunden, wie Maretzky weiß. Etwa um 1910 entwarfen Architekten wie beispielsweise Otto Müller-Jena diverse Villen – eine bis dato völlig neue Bauweise für das Auenviertel. Zu sehen sind diese Häuser heute noch an der Moltkestraße. Auch gehen die gut erhaltenen Bauhäuser auf Müller-Jena zurück. „Als Bürgervereinigung veranstalten wir regelmäßig Villenführungen im Auenviertel“, wirbt Maretzky für eines der vielen Angebote seines Vereins. Durch Corona seien diese Führungen abgesagt worden, könnten aber bei Bedarf jederzeit wieder stattfinden.

Die Pläne zum vereinfachten Verfahren, bei dem etwa auf Umweltverträglichkeitsprüfungen und andere für Bebauungspläne relevante Verfahren verzichtet werden kann, liegen bis zum 20. August im Stadtplanungsamt im Stadthaus, am Willy-Brandt-Platz 2 aus. Für die Einsichtnahme in die öffentlich auszulegenden Unterlagen ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter (0221) 221 27008 nötig – oder per E-Mail an: Bauleitplanung@stadt-koeln.de

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