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Haus in Marienburg verfälltStadt Köln kann Eigentümer nicht zum Handeln zwingen

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Verfallenes Haus an der Bonner Straße 532 - die Stadt hat keine Handhabe. 

Marienburg – Wie lang das Haus gegenüber an der Bonner Straße 532, schon leer steht? Der Nachbar gerät ins Grübeln. „Da wohnte schon keiner mehr, als ich vor vielen Jahren hierher gezogen bin“, sagt er. Es ist ein blinder Fleck. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben sich daran gewöhnt, dass die Fenster mit Brettern verbarrikadiert sind, das Gebäude dem Verfall preisgegeben ist, die Bodendecker im Vorgarten wuchern und sich mittlerweile an den Treppenstufen zu schaffen machen. Wer Eigentümerin oder Eigentümer ist, wissen die Nachbarn nicht mehr. Im Grundbuch ist eine ältere Dame eingetragen – Jahrgang 1939. Falls sie noch lebt, dann jedenfalls nicht mehr dort.

Leerstand ist Zweckentfremdung

Das Wohnungsamt macht aus Datenschutzgründen keine näheren Angaben zur Person, hat sich aber bereits mit dem verlassenen Haus befasst. Denn nach der Wohnraumschutzsatzung der Stadt Köln ist es verboten, Wohnraum Zweck zu entfremden – darunter fällt auch Leerstand. Mittlerweile gilt sie insbesondere auch für Wohnraum, der vor ihrem Inkrafttreten leer stand – aber leider nicht mehr für das Geisterhaus an der Bonner Straße: „Das Wohnungsamt hat den Fall überprüft“, sagt Katja Reuter, Sprecherin der Stadt. „Das Gebäude ist in einem so schlechten Zustand, dass es nicht mehr als Wohnraum angesehen wird und die Satzung nicht mehr anwendbar ist.“ 

Der Zugriff auf derart verfallene Gebäude, die nicht in den Anwendungsbereich der Satzung fallen, ist kompliziert. Zwar ermöglichen Regeln im Baugesetzbuch der Verwaltung ein Modernisierungs-, Instandsetzungs- oder Rückbaugebot zu erlassen, das allerdings ist aus Sicht der Verwaltung nicht einfach: „Ein solches Baugebots- oder ähnlich gelagertes Verfahren zu initiieren und gerichtsfest umzusetzen, ist rechtlich sehr schwierig und aufwändig“, so Jürgen Müllenberg, Sprecher der Stadt. Die Verwaltung hält ein anderes Vorgehen für aussichtsreicher: Aktuell würde geprüft, ob auf das Grundstück an der Bonner Straße 532 das Baulückenprogramm der Stadt angewandt werden – es also im Verzeichnis der unbebauten oder mindergenutzten Objekte, die bereits erschlossen sind, aufgenommen werden kann.

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Städte sollen gestärkt werden

Kommt das Baulückenprogramm zur Anwendung, würde die Verwaltung dann zunächst die Eigentümerin kontaktieren, um die Gründe für den Leerstand zu ermitteln – und zu erfahren, was sie mit dem Grundstück vorhat. Auf Wunsch würde die Stadt die Eigentümerin dann auch im Hinblick auf mögliche bauliche Alternativen beraten. „Da das Grundstück im Flächennutzungsplan als Mischfläche ausgewiesen ist, wäre eine Entwicklung nach den Vorgaben des Baugesetzbuchs für den unbeplanten Innenbereich (also beispielsweise durch Abriss und Neubau, Anm. der Red.) vom Grundsatz her möglich“, so Müllenberg. Aber das ist ein langwieriges Unterfangen. Wie problematisch es ist, verfallene Geisterhäuser schnell wieder zu beleben, ist auch der Landesregierung und dem Gesetzgeber aufgefallen: Robert Vornholt, Pressesprecher des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, weist auf ein neues Vorhaben hin: „Die Landesregierung beabsichtigt, die Eingriffsmöglichkeiten für die städtischen Bauaufsichtsbehörden zu stärken und mit einer Änderung der Bauordnung die Möglichkeit zu eröffnen, vom Grundstückseigentümer den Abbruch der Anlage zu verlangen, wenn Gebäude nicht mehr genutzt werden und im Verfall begriffen sind“, sagt Vornholt.

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Politik berät neues Gesetz

Auch auf Bundesebene versucht man der verfallenden Wohnhäuser Herr zu werden. Das ist der Kölner Stadtverwaltung bekannt: „Derzeit befindet sich eine Baulandmobilisierungsgesetz-Novelle des BauGB in der politischen Beratung, die zu einer Erleichterung für das Aussprechen von Baugeboten bei solchen Immobilien führen soll“, so Müllenberg. „Hierzu gab es am 4.November einen Kabinettsbeschluss, mit dem Ziel, den Anwendungsbereich des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu erweitern.“  Doch bis Gesetze und Verordnungen erlassen sind, die der Stadtverwaltung einen größeren Handlungsspielraum geben, wird es noch einige Zeit dauern. Solange wird die Verwaltung versuchen, die Eigentümerin in Gesprächen dabei zu unterstützen, eine weitere Verwendung für ihr heruntergekommenes Haus zu finden – bis dahin wird es weiter dem Verfall preisgegeben sein.

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