Sürther KaplanhausKölner Kirche lässt schmuckes Anwesen am Rhein verwahrlosen

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Denkmalgeschützt ist das Haus am Rheinufer in Sürth.

Köln-Sürth – Tritt man nah genug heran, riecht man den feuchten Moder durch die Fenster. Von deren Rahmen splittert die Farbe ab. Das Haus in Sürth steht schon seit vier Jahren leer. Ein Lebenszeichen haben die Heiligen Drei Könige am Türrahmen hinterlassen. Mit Kreide. Damals schrieb man das Jahr 2010. Nachbar Bernd Schäfer ärgert sich seit Jahren, dass das sogenannte Kaplanhaus, Am Rheinufer 4 in Sürth, nicht bewohnt ist.

„Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass ein schönes Haus in bester und ruhiger Rheinlage schlicht dem Verfall preis gegeben wird. Mittlerweile werden die Fenster marode, der Eingang ist verwahrlost und es ist immer trauriger. Ich kann nicht verstehen, dass ein solches Haus unbenutzt bleibt.“

Eigentümerin ist die St. Remigius-Gemeinde

Das Haus gehört der Gemeinde St. Remigius. Aber in Kürze könnte Bewegung ins Spiel kommen. Das Gebäude steht vor dem Verkauf. Die Gemeinde hat es über einen Makler auf einem Internet-Immobilienportal angeboten. „Es handelt sich um ein ganz besonders außergewöhnliches Anwesen, welches früher als Wohn- und Dienstgebäude eines Kaplans der Katholischen Kirchengemeinde genutzt wurde und auch als Alte Kaplanei bezeichnet wird. Das Objekt steht unter Denkmalschutz“, wird das Haus dort beworben.

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180.000 Euro sind dort als Preis für 208 Quadratmeter Wohnfläche genannt. Der Verkauf wurde über ein Bieterverfahren abgewickelt. Einzelheiten sind vertraulich. Überhaupt hüllt sich die Gemeinde, was die Immobilie angeht, weitestgehend in Schweigen. Das aber beredt ist, wenn man auf die mittlerweile inaktive Makleranzeige schaut.

Kirche will Sanierungskosten nicht stemmen 

Die Kirche hatte ziemlich genaue Vorstellungen davon, wie das Haus in Zukunft genutzt werden soll. Spekulanten wurden ausgeschlossen: „Das Objekt soll zur überwiegenden Selbstnutzung durch den Erwerber zu Wohnzwecken dienen. Eine Sanierung und sodann vollständige Vermietung an Dritte oder ein zeitnaher Weiterverkauf sind nicht gewünscht und werden im Erbbaurechtsvertrag sanktioniert werden“, ist da zu lesen.

21.000 Euro Erbbauzins pro Jahr

Für die Nutzung von Grund und Boden hat der Hauseigentümer einen Erbbauzins zu entrichten. Stolze 21.000 Euro pro Jahr sind aufgerufen für das Anwesen. Geworben wird auch mit einer vorliegenden Baugenehmigung, die die Aufteilung der Immobilie in zwei Wohnungen erlaubt.

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„Das Haus stand vier Jahre lang leer, nachdem die letzten Mieter ausgezogen sind“, sagt Ralf Scholz, stellvertretender Vorsitzender des Kirchenvorstands der Katholischen Kirche im Rheinbogen und Mitglied des Liegenschaftsausschusses. Die Gemeinde habe geprüft, die Immobilie selbst zu sanieren. Das habe man nicht „stemmen“ können.

Die vier Jahre Leerstand erklärt Scholz mit einem Hinweis auf die Verwaltung des Erzbistums: „Wir sind zwar formal selbstständig. Aber im Bistum sind trotzdem sehr viele Leute an dem Hausverkauf beteiligt. Der steht jetzt kurz vor dem Abschluss.“ Die Gemeinde verfolgt mit dem Verkauf eine Strategie. Mit den 21 000 Erbbauzins-Erlösen pro Jahr will man langfristig die Gemeindearbeit mitfinanzieren.

Nachbar klagt an: Stadt hätte Bußgelder verhängen sollen

Nachbar Schäfer kann nicht verstehen, dass die Stadt in dieser Angelegenheit lange untätig blieb und den Leerstand des Hauses nicht mit Bußgeldern sanktionierte. Er führt mit der Verwaltung seit zwei Jahren einen Mailwechsel. Die Antworten aus dem Rathaus empfindet er als unbefriedigend. Im Juli 2019 erhielt er ein Schreiben, in dem sich die Verwaltung für seinen Hinweis auf den Leerstand bedankt.

Man habe ein Ermittlungsverfahren eingeleitet mit dem Ziel, „den Wohnraum wieder allgemeinen Wohnzwecken zuzuführen“. Weitere Informationen könnten aus ermittlungstechnischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht weitergegeben werden.

Stadtverwaltung begleite Vorgänge im Hintergrund

Ein Jahr später heißt es, die Verwaltung stehe im engen Austausch mit der Eigentümerin. „Dies sind Prozesse, die Sie vor Ort nicht sehen können, die aber gleichwohl ablaufen und notwendigerweise etwas Zeit benötigen.“ Im Juni hieß es nun seitens der Verwaltung, man könne nicht nachvollziehen, „dass die Stadt Köln hier nicht weiter tätig geworden sei. Dies ist nicht der Fall. Das Amt für Wohnungswesen begleitet die Vorgänge, die im Hintergrund ablaufen, aufmerksam und wirkt auf eine Wiederzuführung zu Wohnzwecken hin“.

Die Verwaltung müsse die Details berücksichtigen und der Eigentümerin die Chance geben, sich zu erklären, weist man aus dem Rathaus auf das Verfahren hin, an dessen Ende erst ein Bußgeld wegen Nichtnutzung stehe. „Ziel ist eine Vermarktung des Grundstücks zum Jahresende.“ Plötzlich geht alle schneller als gedacht.

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