Immobilie geerbt? Was jetzt?Selbst einziehen, vermieten oder doch verkaufen?

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Viele Angehörige erben Immobilien und damit auch einiges an Verantwortung.

Wer durch den Nachlass eines nahen Angehörigen mit einer Immobilie bedacht wird, hat viel zum Nachdenken geerbt. Neben dem Schmerz und der Trauer muss sich zusätzlich der Verantwortung und Verwaltung des Erbes gestellt werden. Dabei tauchen sehr viele Fragen auf. Die ersten sind fast zwangsläufig: Möchte ich selber in das Haus oder die Wohnung einziehen, sie vermieten oder soll ich doch besser verkaufen?

Selber einziehen

In Opas Wohnung ziehen oder zurück ins eigene Elternhaus? Was zunächst vielleicht verlockend klingt, sollte sehr sorgfältig bedacht werden. Denn: Wie ist der Zustand der Immobilie, wie viel Geld müsste hineingesteckt werden? Dach, Heizungsanlage, Fenster und Türen – oftmals leiden gerade Objekte, die von älteren Menschen bewohnt wurden, unter einem hohen Sanierungsstau. Das kann enorme Kosten verursachen. Selbst eine bloße Renovierung, um die Blümchentapeten und ausgetretenen Teppiche loszuwerden, kann schnell viele tausend Euro verschlingen. Damit nicht genug: Wie hoch sind die Erhaltungskosten in Zukunft, mit welcher Grundsteuer ist zu rechnen? Und wie teuer käme ein Umzug zu stehen? Nicht zuletzt muss Erben klar sein, ob die neue Wohnlage sowie die Grundfläche des Objekts überhaupt zum derzeitigen und zukünftigen persönlichen Bedarf passen würde. Ganz davon abgesehen gibt es vielleicht andere Häuser, die einem besser gefallen. Gerade bei letzterem Gedanken sollte ein Verkauf ernsthaft in Erwägung gezogen werden, damit Kapital für die tatsächliche Traumimmobilie zur Verfügung steht.

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Kontakt

S Immobilienpartner GmbH Schaafenstraße 7 50676 Köln Telefon: 0221/4737700 E-Mail: koeln@s-immobilienpartner.de www.s-immobilienpartner.de

Vermieten

Wer vorhandene Mieter nicht hinauswerfen oder eine unbewohnte Immobile vermieten möchte, muss zunächst mit Erbschaftssteuer rechnen. Deren Höhe berechnet sich individuell aus verschiedenen Faktoren wie dem Wert des Hauses und dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen. Regelmäßige monatliche Mieteinnahmen klingen zunächst toll, müssen jedoch einem Realitätscheck standhalten: Viele frischgebackene Erben bedenken Anfangs nicht, dass Mieteinnahmen versteuert werden müssen. Zusätzlich ist die jährliche Grundsteuer zu beachten. Hinzu kommen Sanierungsmaßnahmen, die entweder sofort umgesetzt werden sollten oder für die regelmäßig Geld zurückzulegen ist. Meist endet die Vermietung vererbter Immobilien unter dem Strich und mit Glück mit einer schwarzen Null. Geerbte Einfamilienhäuser oder Wohnungen zu vermieten, lohnt in der Regel nur für diejenigen, die sie später selber bewohnen oder mit ihrer Wertsteigerung spekulieren möchten.

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Verkaufen

Eine Veräußerung ist auf längere Sicht sicher die einfachste Möglichkeit, die nicht nur neues Kapital generiert, sondern dem Erben den sprichwörtlichen Klotz am Bein abnimmt. Doch auch das Veräußern einer Immobilie ist nicht mal eben gestemmt und birgt viele Fallstricke. Zudem fallen dabei ebenfalls selbstverständlich Steuern und Gebühren an. Es ist dringend zu empfehlen, sich einen versierten Makler zu Seite zu nehmen, der den gesamten Verkaufsprozess managen und den besten Preis erzielen wird.

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