Schifffahrt in KölnAnlegeverbot am Rheinauhafen bleibt vorerst bestehen

Lesezeit 1 Minute
Falschparker am Rheinauhafen

Falschparker am Rheinauhafen

Köln – Auch nach dem Verbot für die Binnenschiffer an der Kaimauer im Rheinauhafen anzulegen, gibt es Schiffer die sich nicht an die Vorgabe halten (Foto). „Das Anlegen ist untersagt“, erläuterte Christian Lorenz vom Eigentümer, der Hafen und Güterverkehr Köln AG, weil die Mauer der Belastung der zum Teil 130 Meter langen Schiffe unter Umständen nicht standhalten könnte.

Erlaubt sei nur, mit dem Anker im Hafen zu liegen. Dies lehnen wiederum die Binnenschiffer als unsicher ab. Nachdem es in den vergangenen Monaten zwei Schäden durch festgemachte Schiffe an der Kaimauer im Rheinauhafen gegeben hatte, hatte die HGK das Anlegen verboten. Anschließend hatten die Binnenschiffer – zum Teil mit Hupkonzerten vor dem Rheinhafen gegen das Verbot protestiert.

Das könnte Sie auch interessieren:

Lorenz sagte, die HGK beabsichtige demnächst Gespräche mit Stadt und Wasser- und Schifffahrtsamt aufnehmen, um sogenannte Dalben, also Pfähle, im Hafen zu verankern, an denen die Schiffen anlegen können. Das Prozedere ist kompliziert, weil die Mauer der HGK gehört, aber künftig in den Besitz der Stadt übergeht, während der Rhein dem Bund gehört. (ris)

KStA abonnieren