Schmähung in der SüdkurveGeldstrafe für Fan des 1. FC Köln nach Hopp-Beleidigung

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Unternehmer Dietmar Hopp ist Mäzen der TSG 1899 Hoffenheim.

Köln  – Hassfigur Hopp. Deutschlandweit sieht sich der Multi-Milliardär und Mäzen der TSG 1899 Hoffenheim bösen Schmähungen in den Stadien ausgesetzt. Dietmar Hopp ist bei den Ultra-Fans die Symbolfigur der Kommerzialisierung im Fußball. Seit einiger Zeit erstattet der 80-Jährige gezielt Strafanzeigen, um sich zur Wehr zu setzen; das führte am Dienstag zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Köln.

Eklat beim Heimspiel des 1. FC Köln gegen Hoffenheim 

Wegen Beleidigung muss sich ein kaufmännischer Angestellter (29) verantworten, weil er sich vergangenen November bei der Partie des 1. FC Köln gegen Hoffenheim im Rheinenergie-Stadion (Endstand 1:2) an Fangesängen im Ultra-Fanblock beteiligt haben soll, die Hopp als „Sohn einer Hure“ schmähten. Auch soll er in der Südkurve mit vielen anderen ein Banner hochgehalten haben, auf dem in Bezug auf Hopp stand: „Du bist und bleibst der größte Hurensohn.“

Kölner Richterin: Dietmar Hopp als Zeuge geladen

Richterin Julia Schumacher hatte zu der Verhandlung in Saal 219 des Amtsgerichts auch Hopp höchstpersönlich als Zeugen geladen. Doch der Unternehmer hatte sich mit Hinweis auf Urlaub und darauf, ein Corona-Risikopatient zu sein, entschuldigt. Anwalt Andreas Hüttl kritisierte, Hopp habe wie sonst eigentlich üblich keinen Nachweis für seinen Urlaub erbracht, woraufhin die Richterin entgegnete: „Er wird wohl kaum eine Pauschalreise angetreten haben.“

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Verteidiger Hüttl bestand darauf, der Hoffenheim-Mäzen müsse als Zeuge zur Verfügung stehen. Der Anwalt wollte etwa abklopfen, in wie weit sich Hopp etwa von kollektiven Gesängen überhaupt beleidigt fühle, ob also die Strafvorraussetzung der Herabwürdigung der Ehre überhaupt erfüllt sei. Auch wolle er den Milliardär fragen, warum er in manchen Fällen Anzeige erstatte, in anderen nicht. Etwa sei ein Fadenkreuz-Banner in Hannover nicht verfolgt worden.

Anwalt erinnert an Hopp-Auftritt im ZDF-Sportstudio

Auch führte Hüttl an, Hopp habe im April im ZDF-Sportstudio erklärt, sinngemäß kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung zu haben, sollte der Hass aus der Ultra-Szene aufhören. „Mein Mandant wird sich an keiner Aktion mehr beteiligen, der Hass hört also auf“, sagte der Verteidiger für den aktuellen Fall, ohne dies als Schuldeingeständnis gewertet haben zu wollen. Streitbar sei ohnehin, ob solche Kollektivaktionen nicht als Ausdruck der Kunstfreiheit im Fußball gewertet werden müssten. Immerhin habe es immer schon Schmähungen im Stadion gegeben.

Anwalt Hüttl regte an, das Verfahren einzustellen, sollte Dietmar Hopp dauerhaft als Zeuge verhindert sein. Der Staatsanwalt widersprach dem, Hopp sei als Zeuge entbehrlich. Die Ehrverletzung ergebe sich bereits aus dem Inhalt des Gesanges und Banners, auch dokumentiere die bestehende Anzeige das Strafverfolgungsinteresse Hopps.

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Richterin Schumacher entschied daraufhin: Hopp muss nicht persönlich erscheinen, auch im Hinblick auf die Corona-Pandemie. Die Zeugenladung sei vor allem deshalb erfolgt, den mutmaßlichen Täter mit seinem Opfer zu konfrontieren, ohne sich in der anonymen Menge in einem Fußball-Stadion verstecken zu können.

Richterin verurteilt FC-Fan zu Geldstrafe

Der Prozess wurde daher fortgeführt, im Gerichtssaal wurde das Polizeivideo der Vorfälle abgespielt. Eine Polizistin erklärte im Zeugenstand, dass sie gezielt Schmähgesänge und weitere strafbare Handlungen aufzeichnet sollte, den Einsatz habe der bekannte Polizeidirektor Volker Lange geführt.

Der Anwalt zweifelte an, dass die Aufnahmen im Stadion überhaupt den Angeklagten zeigten. Die Richterin sah es anders. Zwar wollte sie dem FC-Fan den Gesang nicht zweifelsfrei zuordnen, doch definitiv habe er das Schmähplakat hochgehalten. Damit sei der Tatbestand der Beleidigung erfüllt, was eine Geldstrafe von 3500 Euro zur Folge hatte. Solche persönlichen Schmähungen seien nicht zu tolerieren.

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